Zusammenfassung
Der Begriff der Privatisierung des Strafvollzugs ist mehrdeutig und wird als Synonym sehr unterschiedlicher Entwicklungen verwandt.18 Manche19 sprechen in diesem Zusammenhang sogar von einem regelrechten „Begriffswirrwarr“, das durch die schlag-wortartige Benutzung des variantenreichen Wortes Privatisierung entstünde. Trotz der variantenreichen Verwendungsmöglichkeiten des Begriffs kann als allgemeiner Konsens festgehalten werden, dass durch Privatisierung eine Verlagerung einer bisher von der öffentlichen Hand wahrgenommenen Aufgabe in den privaten Bereich erfolgt.20 Setzt man — wie Jung21- „privat“ mit „nicht staatlich“ gleich, so lassen sich mit dem Begriff der Privatisierung unterschiedliche Beteiligungsformen, bis hin zur privaten Straffälligenhilfe, durchgeführt von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, einfangen. Im folgenden soll der Begriff der Privatisierung im Strafvollzug zunächst eingegrenzt werden. Hierzu werden private Beteiligungsformen im Strafvollzugssystem aufgezeigt und im Anschluß daran wird zwischen „non-profit“- und „profit“-Agenturen unterschieden. Schließlich wird der Begriff als Untersuchungsgegenstand für die vorliegende Arbeit definiert.
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Giefers-Wieland, N. (2002). Eingrenzung und Bestimmung des Begriffs der Privatisierung des Strafvollzugs. In: Private Strafvollzugsanstalten in den USA. Studien und Materialien zum Straf- und Maßregelvollzug. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-874-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-874-0_2
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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Online ISBN: 978-3-86226-874-0
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