Skip to main content

Kein Aussonderungsrecht in Käuferinsolvenz bei Übertragung des Vorbehaltseigentums durch Vorbehaltsverkäufer

  • Chapter
Die Zukunft aktiv gestalten II

Zusammenfassung

Überträgt der Vorbehaltsverkäufer3/4 das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.

Prof. Dr. jur. Dr. rer. publ. Siegfried Schwab, Mag. rer. publ., unter Mitarbeit von Diplom-Betriebswirtin (DH) Silke Schwab und Referendarin Heike Schwab.

In den AGBs der F.AG behielt diese sich bis zur Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen der Schuldnerin mit ihr und der Klägerin das Eigentum an den gelieferten Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen vor. Die F.AG belieferte die Schuldnerin mit Neuwagen. Die Klägerin bezahlte im Auftrag und für Rechnung der Schuldnerin den jeweiligen Rechnungsbetrag an die Lieferantin. Diese trat nach Eingang der Zahlung ihre Ansprüche und Rechte an die Klägerin ab. Siebert, Die Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Umsatzsteuerrecht, NZI 2008, 529 — Gemäß § 449 Abs. 1 BGB ist bei der Auslegung der dinglichen Einigung davon auszugehen, dass der Verkäufer sein Eigentum gem. § 929 S. 1 BGB unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises übertragen will. Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig zahlt, kann der Verkäufer gem. § 346 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und die dingliche Einigung widerrufen, Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 7. Aufl. (2007), RN 746 f. Der Verkäufer erlangt durch die Rückgewähr wieder den unmittelbaren Besitz an seinem Gegenstand. In der Insolvenz des Käufers kann der Insolvenzverwalter gem. §§ 103 Abs. 2, 107 Abs. 2 die Erfüllung des Kaufvertrags ablehnen. Bei einem einfachen Eigentumsvorbehalt kann der Verkäufer nach der Ablehnung durch den Insolvenzverwalter sein Eigentum gem. § 47 InsO aussondern. Der Verkäufer ist besser gestellt als der Sicherungseigentümer, der gem. § 50 Nr. 1 InsO nur ein Absonderungsrecht hat. Wurde ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart, ist eine Aussonderung des Gegenstands gem. § 47 InsO nur so lange möglich, wie keine Verarbeitung erfolgt ist, Braun/ Bäuerle, InsO, 2. Aufl. (2004), § 47 RN 32; Gogger, Insolvenzgläubiger-Hdb., 3. Aufl. (2007), S. 311. Bei der tatsächlichen Verarbeitung gem. § 950 BGB ist umstritten, ob die Herstellereigenschaft des Verkäufers vereinbart werden kann. Nach herrschender Meinung erwirbt der Verkäufer nur Sicherungseigentum am neu hergestellten Gegenstand, Jaeger/Henckel, InsO, 2004, § 47 RN 50; Soergel/Henssler, BGB, 13. Aufl. (2002), Anh. § 929 RN 26.

BGH, Urteil vom 27.03.2008 — IX ZR 220/05, NJW 2008, 1806; BB 2008, S. 1080 = IBRRS 64901 = BeckRS 2008, 06881 — der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung zwar im Ausgangspunkt davon aus, dass die F.AG die Neufahrzeuge unter Eigentumsvorbehalt an die Schuldnerin geliefert hat. Der ursprünglich vereinbarte Konzemvorbehalt — das von der Lieferantin vorbehaltene Eigentum sollte auch die Darlehensrückzahlungsansprüche der Klägerin sichern — war bereits in der Entscheidung vom 18.01.2005 (XI ZR340/04, BeckRS 2005, 02248) für nichtig erklärt worden. Wirksam war jedoch der verbleibende einfache Eigentumsvorbehalt zu Gunsten der Lieferantin, Kießner, FD-InsR 2008, 259529. Der Bundesgerichtshof geht weiterhin davon aus, dass die ursprüngliche Kaufpreisforderung nach wie vor offen stehe, da die zur Kaufpreisfinanzierung eingeschaltete Klägerin nicht auf diese Forderung gezahlt und sie zur Erlöschung gebracht habe, sondern sie vielmehr durch Ablösung habe erwerben wollen. Auch gegen eine Übertragung des Vorbehaltseigentums von der Lieferantin auf die Klägerin hatte der Bundesgerichtshof nichts einzuwenden. Einen derartigen Übergang des vorbehaltenen Eigentums hatte das oberste Gericht bereits fir den Fall anerkannt, dass ein Bürge die verbürgte Schuld des Vorbehaltskäufers ablöst. Auch dann, wenn die Kaufpreisforderung von einem Dritten bezahlt wird, der für diese Forderung die Delkrederehaftung mit der Abrede übernommen hat, dass das Vorbehaltseigentum auf ihn übergeleitet werde, war dies bereits anerkannt. Der Eigentumsvorbehalt hat durch diese Art der Übertragung einen Bedeutungswandel erfahren und steht nunmehr einem Sicherungseigentum gleich. BGH, Urteil vom 15.06.1964 — VIII ZR 305/62, NJW 1964, 1788. BGH, NJW 1985, 2528, die Anm. von Haase, JR 1986, 105, und Nörr, JZ 1985, 1093. Zu BGHZ 132, 6 = NJW 1996, 924 s. Pfeiffer, LM H. 6/1996 § 765 BGB Nr. 105; Wenzel, WiB 1996, 447, und Aden, DZWir 1996, 381.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 29.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 37.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Editor information

Editors and Affiliations

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2012 Centaurus Verlag & Media UG

About this chapter

Cite this chapter

Arbeiter, M., Bühring, W., Höche, R., Schwab, S., Stihl, H. (2012). Kein Aussonderungsrecht in Käuferinsolvenz bei Übertragung des Vorbehaltseigentums durch Vorbehaltsverkäufer. In: Arbeiter, M., Bühring, W., Höche, R., Schwab, S., Stihl, H. (eds) Die Zukunft aktiv gestalten II. Mannheimer Schriften zur Verwaltungs- und Versorgungswirtschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-859-7_18

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-859-7_18

  • Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim

  • Print ISBN: 978-3-86226-055-3

  • Online ISBN: 978-3-86226-859-7

  • eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)

Publish with us

Policies and ethics