Zusammenfassung
Der verbandsangehörige Arbeitgeber darf nicht mit dem Ziel des Abschlusses eines Firmentarifvertrages bestreikt werden. Eine andere Frage ist, ob der an einen Firmentarifvertrag gebundene, nicht verbandsangehörige Arbeitgeber in einen Verbandsarbeitskampf mit einbezogen werden kann. Diese Fallkonstellation, die der Entscheidung des BAG vom 18. Februar 2003 zugrunde lag1, stellt eine weitere Facette der Frage der Bedeutung des Firmentarifvertrages im Arbeitskampf und seines Verhältnisses zum Verbandstarifvertrag dar. Hier ist zu untersuchen, inwieweit ein Arbeitgeber, der sich für das Fernbleiben vom Arbeitgeberverband und für den Abschluß eines Firmentarifvertrages entschieden hat, davor bewahrt bleiben muß, von der Gewerkschaft zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegen den Arbeitgeberverband bestreikt zu werden. Die Problematik der Einbeziehung von Außenseiter-Arbeitgebern in einen Verbandsarbeitskampf hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in anderen Fallkonstellationen bereits in der Vergangenheit verschiedene Male beschäftigt. Die jüngste Entscheidung veranlaßt dazu, die bisher getroffenen Aussagen neu zu überdenken.
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Dunker, D. (2007). Die Einbeziehung des firmentarifgebundenen Außenseiter-Arbeitgebers in den Verbandsarbeitskampf. In: Unternehmensbezogene Tarifverträge. Forum Arbeits- und Sozialrecht, vol 27. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-487-2_5
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