Zusammenfassung
Will man nun eine Antwort auf die Frage geben, ob das Dienstrechtsreformgesetz mit seinen Regelungen über leistungsbezogene Bezahlungselemente und die Vergabe von Ämtern mit leitender Funktion auf Zeit und auf Probe geeignet ist, das Leistungsprinzip in der Verwaltung zu stärken, so läßt sich mit Ausnahme der Vergabe von Führungspositionen auf Zeit, die aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen ist, eine insgesamt positive Prognose abgeben. Die durchgeführte Untersuchung hat jedoch gezeigt, daß die Ausgestaltung der Gewährung von leistungsabhängigen Bezahlungselementen im Bundesbesoldungsgesetz und in den entsprechenden Verordnungen des Bundes und des Freistaates Bayern verbesserungsbedürftig ist, um eine maximale Motivationswirkung bei den Beschäftigten zu bewirken. Abschließend ist der dringende Appell an den Bund und den Freistaat Bayern als Dienstherrn zu richten, die Vergabe von Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen durch die zuständigen Vorgesetzten zu überwachen und notfalls unterstützend einzugreifen, weil ansonsten die Gefahr besteht, daß bei den Beamten ein gegenteiliger Effekt oder zumindest keine höhere Leistungsbereitschaft erzeugt wird.
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Summer, ZBR 1995, S. 134.
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Wießner, M. (2002). Schlußbetrachtung. In: Leistungssteigerung durch die Dienstrechtsreform 1997?. Aktuelle Beiträge zum Öffentlichen Recht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-432-2_7
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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