Zusammenfassung
Im folgenden Kapitel wird die praktische Umsetzung der genannten rechtlichen Normen erläutert. Rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder sonstigen Gerichten, welche mit Verkehrsstrafrecht zu tun haben, können, wie bereits erwähnt, mangels rechtlicher Grundlage in den beiden Ländern gegenseitig nicht vollstreckt werden. Es gibt zwischen der Schweiz und Deutschland keine Vollstreckungshilfevereinbarung für Bussgeld- und Verwaltungssachen. Hier würde der Schweizerisch-deutsche Polizeivertrag Abhilfe schaffen, dessen Artikel 37 ff. jedoch bislang nicht in Kraft getreten sind. Solange dies nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, wie sich die Behörden bei entsprechenden Verkehrswidrigkeiten verhalten sollen, denn rechtskräftige Bussgeldbescheide oder Ordnungswidrigkeitensachen können jedenfalls derzeit grundsätzlich nur im Tatortland vollstreckt werden.
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Bundi, M. (2006). Konsequenzen von grenzüberschreitenden Strassenverkehrsübertretungen. In: Grenzüberschreitend begangene Straßenverkehrsübertretungen zwischen der Schweiz und Deutschland. Reihe Rechtswissenschaft, vol 205. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-412-4_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-412-4_4
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