Zusammenfassung
Es wurde bereits herausgearbeitet, dass die aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Hauptleistungspflichten während der Wiedereingliederungsphase suspendiert sind.1 Ebenso ist festgestellt worden, dass das Arbeitsverhältnis selbst allerdings auch während der stufenweisen Wiedereingliederung fortbesteht,2 der Rekonvaleszent und sein Arbeitgeber in Zeiten einer Wiedereingliederungsmaßnahme also durch zwei Rechtsverhältnisse verbunden sind.
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Gawlick, J. (2009). Nebenpflichten während der Wiedereingliederung. In: Die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in das Erwerbsleben nach § 28 SGB IX / § 74 SGB V. Forum Arbeits- und Sozialrecht, vol 31. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-380-6_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-380-6_5
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0725-1
Online ISBN: 978-3-86226-380-6
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