Zusammenfassung
Da die Novellierung der Erbbaurechtsverordnung durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz den Erbbauzins weder bei bestehenden noch bei neuen Erbbaurechten kraft Gesetzes versteigerungsfest gemacht hat und der neue dingliche Erbbauzins auch bei Vorliegen einer Vereinbarung i.S.d. § 9 Abs. 3 ErbauV n.F. bei einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts aus den Rangklassen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1–3 ZVG ausfällt, hat der Gesetzgeber das Problem Erbbaurecht ohne Erbbauzins nur teilweise gelöst. Die in Literatur und Rechtsprechung bislang diskutierten Lösungsvorschläge bieten dem Grundstückseigentümer entweder keine ausreichenden Möglichkeiten, den Erbbauzins zu retten, oder haben ungewisse wirtschaftliche Erfolgsaussichten.
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Fischer, A. (2002). Die Ergebnisse: Die taktische Verbindung als Rettungsmöglichkeit bei unverjährtem Heimfallanspruch und der Vorwurf institutionellen Mißbrauchs zwangsvollstreckungsrechtlicher Befugnisse zur Verbesserung der materiellen Rechtslage bei verjährtem Recht. In: Die Sicherung des Erbbauzinses bei der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-377-6_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-377-6_7
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0366-6
Online ISBN: 978-3-86226-377-6
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