Zusammenfassung
Der Rechts gutsträger wird in der modernen Gesellschaft zunehmend nicht mit einzelnen, selbständig handelnden Personen, sondern mit Personengruppen konfrontiert, die sich häufig durch komplexe, arbeitsteilig und hierarchisch aufgebaute Organisationsstrukturen kennzeichnen und ein großes Machtpotential in sich vereinigen. Diese Erkenntnis gilt vor allem für den Wirtschaftsbereich: der Rechtsgutsträger stößt hier in der Regel nicht auf unabhängig tätige Einzelpersonen, sondern auf komplexe, unter dem Begriff “Unternehmen” bekannte offene soziotechnische Systeme1. Stark vereinfacht gesehen, dreht es sich bei diesen Systemen um als Hand-hungseinheit auf dem Markt auftretende arbeitsteilig und hierarchisch organisierte Personengruppen, die unter dem Einsatz materieller und immaterieller Mittel einen auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Zweck verfolgen und sich dabei dank der Konzentration der Kräfte ihrer Mitglieder oft zum dominanten Faktor des wirtschaftlichen (und sozialen) Lebens entwickeln2. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung leuchtet ein, daß sich jedes strafrechtliche, auf einen effektiven Schutz des Rechtsgutsträgers im Wirtschaftsbereich bedachte Konzept darauf zu konzentrieren hat, wie das Verhalten und die Macht von Unternehmen als marktwirtschaftlichen Handlungseinheiten kontrolliert und gesteuert werden kann3. Grundlegende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang u.a. der Frage zu, ob möglicherweise (auch) eine strafrechtliche Normadressateneigenschaft und Verantwortung von Unternehmen sinnvoll ist4.
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Notizen
Zum Übergang von der einzelnen, selbständig tätigen Person zum organisierten Unternehmen als Form der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit vgl. Tiedemann, NJW 1988, 1169;
Schmidt-Salzer, NJW 1996, 2 f.;
Jescheck, DÖV 1953, 541;
Wie Stone (Yale Law Journal Vol. 90:1 [1980], 1)
siehe Raiser, ZHR 144 (1980), 216 ff. m.w.Nachw.
Hirsch, ZStW 107 (1995), 288 f.;
vgl. dazu Mir Puig, ZStW 108 (1996), 760 f. m.w.Nachw.
vgl. dazu Jescheck, DÖV 1953, 543;
Heine, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, 1995.
50Alwart, ZStW 105 (1993), 765 ff.;
So auch das Modell von Lampe, ZStW 106 (1994), 708 f., 729 ff.;
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Papakiriakou, T. (2002). Sinn und Zweck einer strafrechtlichen Normadressateneigenschaft und Verantwortung von Unternehmen. In: Das Griechische Verwaltungsstrafrecht in Kartellsachen. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-320-2_9
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