Zusammenfassung
Die Überschrift des Titels XIII läßt sich mit „Delikte gegen das Vermögen und die soziale Wirtschaftsordnung“ übersetzen1. Mit der Bezeichnung „Delikte gegen das Vermögen“ ist entgegen dem ersten Eindruck nicht die Aussage verbunden, daß es sich um Vermögensdelikte nach deutschem Begriffsverständnis handelt. Da in Titel XIII neben den ‚betrügerischen Machenschaften‘, denen der Grundtatbesttand des Betrugs zugeordnet ist, auch Delikte wie Diebstahl, Raub, Erpressung, Konkursstraftaten u.a.m. enthalten sind, stellt sich in der spanischen Dogmatik vielmehr die Frage, ob die „Delikte gegen das Vermögen“ jeweils nur einen (jeweils unterschiedlichen) Ausschnitt oder teilweise auch das Vermögen als Ganzes schützen. Erstere Ansicht wird damit begründet, daß aus der Tatsache, daß der Betrug als einziges Delikt das Vermögen explizit nenne, nicht geschlossen werden könne, daß das Vermögen von diesem als Gesamtheit geschützt werde. Damit werde lediglich klargestellt, daß der das Gesetz Auslegende verpflichtet sei, das Rechtsgut (weiter) zu konkretisieren. Daraus sei zu schließen, daß die Gemeinsamkeit aller in Titel XIII enthaltenen Tatbestände vielmehr darin liege, daß sie Ausschnitte des Vermögens schützten2. Andere sind der Ansicht, daß zwar der größte Teil der unter dem genannten Titel vereinten Delikte das Vermögen nur ausschnittsweise schütze. Dennoch sei es in einigen Fällen möglich, daß das Vermögen als Gesamtheit geschützt werde, wie dies beim Betrug der Fall sei. So sei in den Delikten des Diebstahls und des Raubes ein tatbestandliches Verhalten unabhängig davon gegeben, ob der Entzug des Gutes einen Vermögensschaden oder eine Bereicherung bewirkt habe, während es für den Betrug wesentlich sei, daß ein Vermögensschaden festgestellt werden könne. Daraus lasse sich schließen, daß in erstgenannten Tatbeständen ausschließlich dasjenige Gut geschützt werde solle, mit dessen Entzug das Delikt vollendet werde. Dagegen sei das Vermögen beim Betrug nur verletzt, wenn die Gesamtheit eine Minderung erfahren habe3.
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Ludwig, M. (2002). Rechtsgut. In: Betrug und betrugsähnliche Delikte im spanischen und deutschen Strafrecht. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-301-1_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-301-1_3
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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