Zusammenfassung
Der Studienabschluß im Fach Medizin wird mit dem Dritten Staatsexamen erworben. Danach ist es möglich, eine eingeschränkte Berufserlaubnis, die sogenannte Teilapprobation, zu beantragen. Examinierte Medizinerinnen und Mediziner führen dann zwar die Berufsbezeichnung Ärztin bzw. Arzt, müssen jedoch — als Teilapprobierte — zunächst unter Anleitung vollapprobierter Ärztinnen bzw. Ärzte eine anderthalbjährige Praktikumszeit, das sogenannte AiP (Ärztin bzw. Arzt im Praktikum), durchlaufen, bevor sie mit der Approbation die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes beantragen können.
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© 1996 Centaurus Verlag & Media UG
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Mesletzky, J. (1996). Zur beruflichen Lage. In: Beruf und Familie bei Medizinerinnen und Medizinern. Frauen . Männer . Geschlechterverhältnisse. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-299-1_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-299-1_3
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0017-7
Online ISBN: 978-3-86226-299-1
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