Auszug
Die Urteilsbildung über die Going Concern Annahme bei der Erteilung von Bestätigungsvermerken hat entscheidenden Einfluss auf die Jahresabschlussprüfung und deren Berichterstattung. Um die Urteilsbildung erläutern und analysieren zu können, ist es notwendig, einen Rahmen hinsichtlich verschiedener Normen abzugrenzen. Hierbei wird zwischen Prüfungsnormen und Rechnungslegungsnormen differenziert. Prüfungsnormen sollen das Verhalten des Prüfers steuern, Rechnungslegungsnormen hingegen geben die ökonomische Realität im Jahresabschluss vor, d.h. sie bilden ein Soll-Objekt der Prüfung.44
Vgl. Marten, Kai-Uwe/ Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus (2003), S. 76–77.
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(2007). Normen im Rahmen der Urteilsbildung über die Going Concern Annahme bei der Erteilung von Bestätigungsvermerken. In: Das Going-Concern-Prinzip in der Jahresabschlussprüfung. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9528-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9528-1_2
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