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Auszug

Die Auswertung hat drei grundsätzliche Befunde deutlich gemacht:

  1. 1.

    Es gibt kaum allgemeine Tendenzen im Umgang der Landesakteure mit Corporate Citizenship.

  2. 2.

    In einigen Aspekten gibt es zwar Parallelen zwischen Bundesländern, doch hat Land A mal mit Land B, mal mit Land C etwas gemein, sodass nur schwer Muster erkennbar sind.

  3. 3.

    Das Vorgehen der Länder zeichnet sich durch viele Alleinstellungsmerkmale aus.

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Literatur

  1. Wählt man eine eindimensionale Typologisierung böten sich zehn Varianten an, bei einer Kreuzklassifikation theoretisch hundert. Vor ähnlichen Herausforderungen steht man in etlichen Wissenschaftsbereichen. Beispielsweise schreibt Scott in den “Grundlagen zur Organisationstheorie” über sein Forschungsgebiet: “Die Organisationsforschung quillt über von Typologien. […] Ein Grund für ihre Vielzahl liegt darin, dass Organisationen in aller Regel komplex sind und vielerlei Merkmale aufweisen, die jeweils als Basis ihrer Unterscheidung voneinander dienen können.” Scott (1986), 56.

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  2. Es sei nur am Rande erwähnt, warum die anderen Kategorien als Ausgangspunkte für Typologien hier nicht näher betrachtet werden: (1) Begriff: Schon in der wissenschaftlichen Diskussion gelingt kaum eine klare Abgrenzung; außerdem sahen etliche der politischen Akteure in einer Differenzierung keinen Mehrwert; (2) Motive: Hier spielen in allen Fällen sowohl normative als auch wirtschaftliche Argumente eine Rolle, sodass hier keine klare Typenbildung möglich scheint; (3) Erwartungen: Die Befragten nannten zu wenige Erwartungen, um hier eine aussagekräftige Differenzierung vorzuschlagen; (4) Adressaten: Die Unterscheidung nach Adressaten ist implizit in der Typologie der Maßnahmen enthalten; (5) Mittel: Die Frage der Ressourcen allein ist inhaltlich nicht Ausschlag gebend; darüber hinaus sind hier kaum Unterschiede zwischen den Ländern zu erkennen; (6) Begünstigende und hemmende Faktoren: Eine Unterscheidung nach den Einflussfaktoren wäre eher unter dem Aspekt aufschlussreich, wie die Länder jeweils mit den Einflüssen umgehen, und nicht danach, welche Faktoren sie wahrnehmen.

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  3. Scott (1986), 75

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  4. ebd.

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  5. “The challenge for both business and government will be to distinguish properly between: those activities that can remain voluntary (instrumental), those that need to be taken into the regulatory regime (normative) and those that require business and government to work together (systemic),” Andrew Wilson, Director, Ashridge Centre for Business and Society in seinem Vortrag auf der EU-Konferenz “Mainstreaming CSR across Europe”, 21.-22. November 2002, Helsingoer, Dänemark. Moon unterscheidet unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten vier zentrale Aspekte: 1. The compatibility of business interests and good governance, 2. Equality of provision, 3. Dependability of provision, 4. Accountability. Vgl. Moon (2002), 401. Kritisch gesehen, könnte sich die Politik also zum Erfüllungsgehilfen für Unternehmen machen, wenn sie deren CC-Aktivitäten, die den Unternehmen ja wirtschaftlichen Nutzen bringen sollen, unterstützt (1). Außerdem ist nicht gewährleistet, dass sich überall und in allen Bereichen Unternehmen gleichermaßen engagieren, sodass nicht alle Bürger gleichermaßen von CC profitieren könnten (2). Áhnlich wäre der Fall, wenn sich Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen aus ihrem Engagement zurückziehen bzw. Unterstützung in einer anderen Form leisten als von der Politik gewünscht (3). Schließlich müssen sich Unternehmen nicht in einer demokratischen Wahl verantworten (4). Nach Trute könnte unter Gemeinwohlgesichtspunkten ein Problem dadurch entstehen, dass Normformulierung und-implementation durch einen nicht per se normativ dem Gemeinwohl verpflichteten Akteur vorgenommen wird. Vgl. Trute (1999)

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  6. Nach Habisch/ Schmidpeter arbeitet die Soziale Marktwirtschaft als Gesellschaftsmodell mit einem anspruchsvollen Menschenbild und Bürgerverständnis, das sich beispielsweise im Subsidiaritätsprinzip der Sozialversicherung, in den Selbstverwaltungsinstitutionen der Wirtschaft oder kommunalen Selbstverwaltung äußere. Sie sei daher sehr gut mit CC vereinbar, denn CC setze auf die ordnungspolitische Mitverantwortung der Unternehmen. Vg. Habisch/ Schmidpeter (2003b), 10.

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  7. Zum klassischen Weg zum Steuerungsbedarf vgl. Görlitz/ Burth (1998), 27

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  8. Patzelt (1992), 188

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(2007). Zusammenfassung und Ausblick. In: Corporate Citizenship aus der Sicht der Landespolitik. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9516-8_4

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