In der betriebswirtschaftlichen Literatur findet sich derzeit keine prägnante und gleichzeitig allgemeingültige Definition zum Bankbegriff, was häufig zu einer synonymen Verwendung von Begriffen wie Bank, Bankinstitut, Kreditinstitut oder Geldinstitut führt (vgl. Kiefer 2001; 64). Ausgehend von der Legaldefinition des Begriffs Kreditinstitut nach § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), sind Kreditinstitute Unternehmen, die mindestens ein Bankgeschäft betreiben, dessen Umfang „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ (Süchting/Paul 1998; 3), der gewerbsmäßig betrieben wird.2 Da in diesem Buch nicht die Erarbeitung einer-soweit dies überhaupt möglich ist — eindeutigen Bestimmung des Bankbegriffs im Vordergrund steht und dies im Übrigen auch für die hier verfolgte Zielsetzung des Entwickeins von Marketingzukünften in der Finanzdienstleistungsbranche nicht notwendig ist, werden die oben genannten Begriffe im Folgenden synonym verwendet.