Auszug
Der im Konzernabschluss781 deutscher internationaler Konzerne ausgewiesene effektive Steueraufwand weicht trotz der Abgrenzung latenter Steuern in aller Regel782 von einem erwarteten Steueraufwand, der sich durch Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes auf das Konzernergebnis vor Steuern ergibt, deutlich ab783 und steht deshalb für Außenstehende in keinem nachvollziehbaren sachlichen Zusammenhang zum Konzernergebnis. Unter dieser Diskrepanz leidet auch die Aussagekraft der Konzernsteuerquote, deren Zählergröße der ohne Erläuterungen sonst nicht zu erklärende effektive Steueraufwand ist.
Die folgenden Betrachtungen beziehen sich grundsätzlich auf Überleitungsrechnungen von Konzernen. Wird in Ausnahmefällen die Überleitungsrechnung eines einzelnen Unternehmens betrachtet, so wird in der Untersuchung darauf hingewiesen.
Der theoretisch mögliche Fall, dass der aus dem ausgewiesenen Steueraufwand ermittelte effektive Steuersatz zufällig exakt dem gesetzlichen Steuersatz entspricht, ist zu vernachlässigen.
Vgl. Schäffeler, Latente Steuern, 2000, S. 95; DRSC, E-DRS 12, online im Internet, Anhang B, Abs. B17; Fischer, IAS 12, BBK 2002, Fach 20, S. 682; Dahlke/Eilzen, Überleitungsrechnung, DB 2003, S. 2237.
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(2006). Herleitung der Konzernsteuerquote in der Überleitungsrechnung. In: Charakterisierung, Analyse und Beeinflussung der Konzernsteuerquote. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9370-6_3
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