Auszug
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Bank“ existiert in der bankwirtschaftlichen Literatur nicht. Die benutzten Definitionen variieren je nach Standpunkt und/oder Ziel einer Arbeit. Fur diese Arbeit erscheint es zweckmäßig, den Bankbetrieb aus einer juristischen und einer ökonomischen Sichtweise zu betrachten, da beide den Fortgang der Arbeit beeinflussen. Während die juristische Definition im Gesetz über das Kreditwesen (KredWG) verankert wurde, ist es für eine ökonomische Definition des Begriffs „Bank“ hilfreich, zunächst die Rolle einer Bank in einer Volkswirtschaft aufzuzeigen, um dann eine Begriffsbestimmung vorzunehmen.
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(2006). Funktionen, Struktur und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Bankensektor. In: Rentabilität im Bankensektor. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9361-4_2
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