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Auszug

Allgemein gilt die als eine von zehn Klassen der Allgemeinen Versorgungsanstalt der Hamburgischen Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe im Jahre 1778 gegründete „Ersparungsklasse“ als erste deutsche Sparkasse.15 Das Motiv zur Gründung der ersten Sparkassen in Deutschland war, der ärmeren Bevölkerungsschicht die Möglichkeit zur Ansammlung und Anlage von Ersparnissen zu geben sowie sie in Notfällen durch das Ausleihen von Mitteln zu unterstützen. Dementsprechend ging die Initiative für die ersten Gründungen auch zumeist von gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen aus, welche die Not und Armut Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Hilfe zur Selbsthilfe bekämpfen wollten. Gleichzeitig wurde auch ein positiver Effekt auf den Staat erhofft.16 Der Gründung der ersten kommunalen Sparkasse in Göttingen im Jahre 1801 folgte die Errichtung zahlreicher weiterer kommunaler Sparkassen als Gemeinde- oder Stadtsparkassen.17 Ab dem Jahr 1830 entstanden dann zunehmend auch Kreissparkassen, um das Sparen und die finanzielle Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der Zentren zu fördern. Etwa 280 Sparkassen existierten in Deutschland bereits im Jahre 1836 darunter etwa zwei Drittel kommunale Sparkassen, die auch in der Folgezeit vorherrschten.18 Anfang des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Sparkassen schon auf über 2800 angestiegen.19

Vgl. Will, Sparkassen, 1935, S. 63 f.; Wysocki, Sparkassen, 1980, S. 17; Trende, Geschichte der deutschen Sparkassen, 1993, S. 29 f. Anderer Auffassung ist z. B. Höpker, Sparkassen, 1997, S. 78, für den die 1765 gegründete Herzogliche Leihhauskasse in Braunschweig die älteste Sparkasse ist. Vgl. dazu und zum folgenden ausführlich Ashauer, Ersparungscasse, 1991, S. 51–283; Mura, Sparkassengeschichte, 1994, S. 25–36.

Vgl. dazu Will, Sparkassen, 1935, S. 63. Vgl dazu auch den § 94 der im Jahre 1778 beschlossenen Anordnung der „Kaiserlich freyen Reichsstadt Hamburg“: „§94: Die Ersparungsklasse dieser Versorgungsanstalt ist zum Nutzen geringer fleißiger Personen beiderlei Geschlechts, als Dienstboten, Tagelöhner, Handarbeiter, Seeleute, errichtet, um Ihnen Gelegenheit zu geben, auch bei Kleinigkeiten etwas zurückzulegen und ihren sauer erworbenen Not- und Brautpfennig sicher zu einigen Zinsen belegen zu können, wobei man hoffet, daß sie diese ihnen verschaffte Bequemlichkeit sich zur Aufmunterung gereichen lassen mögen, um durch Fleiß und Sparsamkeit dem Staate nützlich und wichtig zu werden.“ Zitiert nach Trende, Geschichte der deutschen Sparkassen, 1993, S. 30.

Vgl. Trende, Geschichte der deutschen Sparkassen, 1993, S. 55 f.

Vgl. Malchus, Sparcassen in Europa, 1838, S. 186 u. S. 246.

Vgl. Braedt, Sparkassenwesen, 1912, S. 110.

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© 2006 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2006). Grundlagen und Rahmenbedingungen des deutschen Sparkassensystems. In: Bewertung von öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Rahmen einer Privatisierungsentscheidung. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9225-9_2

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