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In den vergangenen Jahren wurde unter dem Begriff der Corporate Governance eine Vielzahl wissenschaftlicher Abhandlungen aus unterschiedlichsten Betrachtungsperspektiven veröffentlicht. Die große Anzahl der in diesen Beiträgen behandelten Untersuchungsfelder kann als Begründung herangezogen werden, dass sich bis heute keine allgemeine Definition des Begriffs der Corporate Governance durchgesetzt hat. Die Versuche, Corporate Governance mit Unternehmensverfassung, Unternehmensführung oder Unternehmenskontrolle zu übersetzen, werden dem inhaltlichen Umfang des Begriffs nicht gerecht.
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Literature
Obwohl der Begriff der Corporate Governance noch verhältnismäßig jung ist, hat das Konzept der Corporate Governance bereits eine lange Tradition. Zu den Ursprüngen vgl. Nagy (2002), S. 75–77. Zur Corporate Governance-Diskussion in Deutschland vgl. Theisen (2003), S. 441–464.
Vgl. Böckmg (2003), S. 248; Müller, K. (2006), S. 12. Selbst im angloamerikamschen Rechtsraum existieren teilweise unterschiedlichste Definitionsansätze. Vgl. hierzu Nagy (2002), S. 73.
Vgl. exemplarisch Audretsch/ Weigand (2001), S. 129.
Unter den Stakeholdern eines Unternehmens werden allgemein Individuen oder Gruppen von Individuen verstanden, die bestimmte Interessen mit dem Unternehmen verbinden. Hierzu werden bspw. Eigen-und Fremdkapitalgeber, Manager, Aufsichtsräte, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Öffentlichkeit gezählt. Vgl. Freeman/ Reed (1983), S. 91.
Vgl. Dutzi (2005), S. 10.
Shleifer/ Vishny (1997), S. 737 (im Original teilweise hervorgehoben).
Witt (2001), S. 85.
Vgl. Böckmg/ Wesner (2004), S. 99.
So auch Labbé (2005), S. 2089. Zur Zielsetzung der Unternehmenswertsteigerung vgl. Jensen (2001), S. 8–-21; Nowak (2003), S. 9–-14.
Vgl. Sloan (2001), S. 335. Zur durch die Trennung von Eigentum und Verfügungsmacht verursachten ineffizienten Ressourcenallokation vgl. Audretsch/Weigand (2001), S. 84.
Vgl. Dutzi (2005), S. 10.
Ein vollkommener Markt ist dadurch gekennzeichnet, dass keine Transaktionskosten und Steuern existieren, vollkommener Wettbewerb herrscht und die Marktteilnehmer die Preise nicht beeinflussen können. Von einem vollständigen Markt wird hingegen gesprochen, wenn für ein Gut jederzeit Termin-und Kassageschäfte möglich sind und die Position dementsprechend vollständig gesichert werden kann. Vgl. zu den Annahmen eines vollkommenen und vollständigen Markts z.B. Laux (2006), S. 119, 126.
Vgl. Merkt (2001), S. 208; Weißenberger (2003), S. 9.
Vgl. Richter/ Furubotn (2003), S. 4.
Vgl. Ordelheide (1991), S. 510.
Die Neue Institutionenökonomik hebt mehrere Annahmen des neoklassischen Modells auf und versucht Institutionen zu erklären, die als ein System formaler und informaler Regeln verstanden werden. Diese Regeln sollen über Anreize und Sanktionen die Handlungen der Individuen lenken, um Ordnung herzustellen und Unsicherheit zu mindern. Vgl. Richter/ Furubotn (2003), S. 7. Institutionen entstehen und verändern sich aufgrund von Effizienzvorteilen im Zusammenhang mit Transaktionen, die als Tausch von Rechten zwischen Transaktionspartnern verstanden werden und der wirtschaftlichen Aktivität vorangestellt sind. Die bei der vertraglichen Vereinbarung entstehenden Transaktionskosten bestimmen den Grad der Vorteilhaftigkeit der Institution. Vgl. Kirchner (1997), S. 269; Hepers (2005), S. 63.
Im Unterschied zur Neoklassik stellt die Neue Institutionenökonomik auf die sich aus unterschiedlichen Präferenzen und Zielen ergebenden Aktivitäten der einzelnen Marktteilnehmer ab. Vgl. Merkt (2001), S. 209; Richter/Furubotn (2003), S. 3.
Vgl. Richter/ Furubotn (2003), S. 4.
Transaktionskosten sind insoweit ursächlich für Corporate Governance-Mechanismen. Vgl. Hart (1995), S. 678.
Vgl. Weißenberger (2003), S. 10–11.
Vgl. Richter/ Furubotn (2003), S. 3.
Zu einem Überblick der Prinzipal-Agenten-Theorie sowie der mit ihr verbundenen empirischen Forschung vgl. Eisenhardt (1989), S. 57–74; Eischen (1991), S. 1002–-1012.
Vgl. Neus (1989), S. 9.
Bei der Erläuterung dieser Vertragsbeziehungen wird regelmäßig von jeweils einer Person gesprochen. Parteien der Vertragsbeziehungen können jedoch auch ein Prinzipal und mehrere Agenten, mehrere Prinzipale und ein Agent sowie mehrere Prinzipale und mehrere Agenten sein. Vgl. Ross (1973), S. 134; Arrow (1985), S. 42–-43.
Durch das Eingehen einer Vertragsbeziehung mit dem Agenten versucht der Prinzipal, sich die speziellen Fähigkeiten des Agenten zu sichern und die Spezialisierungsvorteile zu nutzen. Vgl. Pratt/ Zeckhauser (1991), S. 2. Der Prinzipal überträgt in diesen Vertragsbeziehungen dem Agenten zur Vertragserfüllung bestimmte Entscheidungskompetenzen. Vgl. Ross (1973), S. 134; Jensen/Mecklmg (1976), S. 308. Der Agent trifft in der Folge eine Entscheidung aus dem ihm zur Verfügung stehenden Aktionsraum, die sowohl seinen Nutzen als auch den Nutzen des Prinzipals beeinflusst. Vgl. Arrow (1985), S. 37. Generelle Aussagen über die Größe des dem Agenten zur Verfügung stehenden Aktionsraums können nicht getroffen werden. Komplexe Auftragsbeziehungen bewirken, dass dem Beauftragten regelmäßig mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die sich in Verträgen zwischen Prinzipal und Agent nur unvollständig abbilden lassen (incomplete contracts) und damit dem Agenten einen Entscheidungsspielraum gewähren. Vgl. Williamson (1985), S. 178.
Vgl. Christensen (2002), Sp. 28.
Vgl. Hartmann-Wendels (1992), Sp. 73; Breid (1995), S. 825; Gillenkirch (2000), S. 347.
Vgl. Kiener (1990), S. 19.
Vgl. bspw. Demougin/ Jost (2001), S. 45; Richter/Furubotn (2003), S. 22; Pratt/Zeckhauser (1991), S. 3.
Vgl. Hommel (1998), S. 19.
Insbesondere durch den noch zu erläuternden management approach sollen Informationsasymmetrien zwischen dem Management und den Eigenkapitalgebern abgebaut werden. Vgl. hierzu AKEU (2002), S. 2339.
Der Prinzipal ist nicht in der Lage, Qualitätsabstufungen zwischen den verschiedenen Leistungen zu erkennen. Die von ihm wahrgenommene Durchschnittsqualität der ihm angebotenen Leistungen bestimmt deshalb den Preis, den er bereit ist, für die Leistung zu bezahlen. Dies führt dazu, dass insbesondere die Anbieter qualitativ unterdurchschnittlicher Leistungen in den Markt drängen und sich die Anbieter qualitativ überdurchschnittlicher Leistungen zunehmend vom Markt zurückziehen. Indem sich die Anbieter qualitativ überdurchschnittlicher Leistungen zunehmend vom Markt zurückziehen sinkt jedoch auch die vom Prinzipal wahrgenommene Durchschnittsqualität der am Markt angebotenen Leistungen, was im Extremfall dazu führen kann, dass sich auch der Prinzipal vom Markt zurückzieht. Selbst die Anbieter schlechtester Qualität finden jetzt keine Abnehmer mehr für die von ihnen angebotenen Leistungen. Vgl. hierzu bspw. Jost (2001), S. 28.
Erstmalig beschrieb Akerl of den Prozess der Negativauslese (adverse selection) am Beispiel des Arbeitsbzw. Gebrauchtwagenmarkts (lemon-Modell). Vgl. Akerlof (1970), S. 488–500. In der Beziehung zwischen potenziellem Kapitalgeber und kapitalsuchendem Unternehmen besteht insoweit die Gefahr, als aufgrund einer durch vorvertragliche Informationsasymmetrien verursachten adverse selection der Kapitalmarkt zusammenbricht.
Die Bezeichnungen der vor-und nachvertraglich auftretenden Prinzipal-Agenten-Probleme sind in der Literatur uneinheitlich. Oftmals werden in Übereinstimmung mit der von Arrow eingeführten Kategorisierung lediglich die Negativauslese (adverse selection) und das moralische Risiko (moral hazard) unterschieden. Vgl. Arrow (1985), S. 38–42; Kiener (1990), S. 22–-25.
Vgl. Jost (2001), S. 30.
Vgl. Jensen/ Meckling (1976), S. 308.
Vgl. Kiener (1990), S. 21–22.
Vgl. Heide (2001), S. 23; Wagenhofer/Ewert (2003), S. 9.
Vgl. Franks/ Mayer (1995), S. 183–184; Franks/Mayer (2001), S. 943–-945. Zur Unternehmensüberwachung durch die Eigenkapitalgeber vgl. auch Nowak (1997), S. 45–-46.
Überkreuzbeteiligungen von Unternehmen, personelle Verflechtungen und große von Banken gehaltene Aktienpakete stellen den Einfluss zusätzlich sicher. Diese Situation ist insbesondere für deutsche Unternehmen charakteristisch. Vgl. Böcking (1998), S. 20.
Laut Wagner stellt die control by exit ohnehin die effizientere Kontrolle im Vergleich zur control by voice dar. Vgl. hierzu Wagner (1982), S. 752–753. Sinkende Börsenkurse können insoweit ein Indikator für eine durch die Öffentlichkeit wahrgenommene mangelnde Qualität der Unternehmensführung sein. Marktmechanismen übernehmen die Überwachung der Geschäftstätigkeit der Unternehmensführung. In Insider-Systemen ist control by exit nur eingeschränkt möglich, da der Verkauf größerer Anteilspakete den Aktienkurs im Verkaufszeitpunkt senkt. Vgl. hierzu Nicolai/Thomas (2004), S. 454–-455.
Vgl. Bleicher/ Leberl/ Paul (1989), S. 25–29.
Während dem Vorstand einer Aktiengesellschaft die eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft übertragen wird (§ 76 Abs. 1 AktG), hat der Aufsichtsrat diese Führungstätigkeit zu überwachen (§ 111 Abs. 1 AktG). Vgl. auch Müller, K. (2006), S. 12.
Die in diesem Board hauptberuflich mit der Geschäftsführung betrauten Mitglieder werden als Inside Directors bezeichnet. Den Outside Directors werden keine Geschäftsführungsaufgaben übertragen. Sie sind im Wesentlichen für Überwachungsaufgaben verantwortlich. Vgl. Potthoff (1996), S. 254–255.
Vgl. Rosen (2004), S. 326.
Vgl. Denis/ McConnell (2003), S. 38. Zur Verbesserung der externen Unternehmensüberwachung durch Rechnungslegung vgl. Baker/Wallage (2000), S. 173–-174; Bushman/Smith (2003), S. 67–-68.
Hierzu gehören insbesondere auch private Kontrollrenten. Für eine umfassende Begriffsabgrenzung und zahlreiche Beispiele vgl. Erhardt/ Nowak (2003), S. 5–10.
Vgl. Franks/ Mayer (1995), S. 191.
Vgl. Dutzi (2005), S. 25.
Vgl. auch Baetge/ Zülch (2003), S. 225.
Vgl. Böckmg/ Dutzi (2003), S. 217.
Zur Beziehung von Prinzipal-Agenten-Theorie und Unternehmensrechnung vgl. auch ausführlich Wagenhofer/ Ewert (1997), S. 34–49.
Vgl. Healy/ Palepu (2001), S. 408.
Vgl. Jost (2001), S. 29; Hepers (2005), S. 65. Dieses wurde bereits von Spence am Beispiel des Arbeitsmarkts gezeigt. Vgl. Spence (1973), S. 355–-374 sowie Hirshleifer (1973), S. 37. Eine weitere Möglichkeit, die vorvertraglichen Informationsasymmetrien zu mindern, besteht in der Selbstwahl (self selection). Vgl. zusammenfassend Richter/Furubotn (2003), S. 243–258.
Quelle: In Anlehnung an Müller, M. (2006) S. 89.
Zu Unternehmensinformationen und dem sog. signaling vgl. grundlegend Ross (1979), S. 177–200; Wagenhofer/Ewert (1997), S. 51–53.
Vgl. Jost (2001), S. 26.
Diamond/Verrecchia konnten zeigen, dass die Reduzierung der Informationsasymmetrien grundsätzlich zu einer Minderung der Kapitalkosten führt. Vgl. Diamond/ Verrecchia (1991), S. 1348. Dies konnte auch anhand des Übergangs von HGB auf IFRS bzw. US-GAAP und den dadurch erweiterten Berichtspflichten nachgewiesen werden. Vgl. hierzu Leuz/Verrecchia (2000), S. 121.
Vgl. auch Healy/ Palepu (2001), S. 408.
Vgl. Spremann (1990), S. 581–583.
Zur Anwendung von Unternehmensdaten im Zusammenhang mit Anreizsystemen vgl. auch Sloan (2001), S. 342–343. Zu einem Überblick über die empirische Forschung vgl. Bushman/Smith (2001), S. 242–285.
Anreizprobleme entstehen innerhalb eines Unternehmens immer dann, wenn Top-und Bereichsmanagement im Zusammenhang mit dezentralen Entscheidungen Unterschiede im Planungshorizont und dem Zinsfuß aufweisen. Vgl. Ballwieser (2000), S. 162. Von diesen Unterschieden muss in der Praxis regelmäßig ausgegangen werden. Vgl. Pfeiffer (2000), S. 75.
Vgl. Wagenhofer/ Ewert (2003), S. 4.
Vgl. Hommel (2005), S. 20–21.
Vgl. hierzu und zum Begriff des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens ausführlich Schneider (1997), S. 3–4.
Vgl. Klein (1999), S. 11.
Vgl. Klein (1999), S. 12.
Vgl. Wagenhofer/ Ewert (2003), S. 4.
International werden Erläuterungen in ähnlicher Form als operating and financial review (OFR) bezeichnet. Zu einer ausführlichen Erläuterung der Anforderungen an den Lagebericht vgl. Böcking (2005), S. 5–8; Böcking/Stein (2006), S. 753–762.
Vgl. Hitz (2005), S. 12.
Alvarez (2004), S. 7. Zur Segmentberichterstattung als Instrument des Business Reporting vgl. Böcking (2002), S. 430. Alvarez erkennt in der Segmentberichterstattung darüber hinaus das „Kernelement der wertorientierten Unternehmensberichterstattung (Value Reporting)“. Alvarez (2002), S. 2057 (Hervorhebungen auch im Original).
Vgl. zu den heterogenen Funktionen der externen und der internen Unternehmensrechnung exemplarisch die Übersichten bei Hoke (2001), S. 13 und Hebeler (2003), S. 60. Die Begriffe Funktion und Aufgabe werden im Rahmen dieser Arbeit synonym verwendet.
Zur historischen Entwicklung der Funktionen der Unternehmensrechnung vgl. Coenenberg (1996), S. 138–141.
Wagenhofer/Ewert identifizieren die angeführten Funktionen als Hauptfunktionen der internen und externen Unternehmensrechnung. Vgl. Wagenhofer/ Ewert (2003), S. 4.
Eine vergleichbare Darstellung der Aufgaben der internen und externen Unternehmensrechnung findet sich bei Kunz/ Pfeiffer (2001), S. 504. Zu den Funktionen der Unternehmensrechnung nach einzelnen Gruppen von Stakeholdern vgl. auch Foster (1986), S. 2–7.
Zur Funktion der Anspruchsbemessung und Vertragsgestaltung vgl. ausführlich Schneider (1997), S. 5–10.
Vgl. Wagenhofer/ Ewert (2003), S. 7.
Zu den Aufgaben der internen Unternehmensrechnung vgl. auch Baiman (1982), S. 158.
Zur Funktion der Entscheidungsunterstützung vgl. auch Männel/ Warnick (1990), S. 402–404.
Während die Funktion der Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen der externen Unternehmensrechnung auf die Reduzierung von Informationsasymmetrien abzielt, kommt der internen Unternehmensrechung über die Entscheidungsunterstützungsfunktion die Aufgabe zu, Informationen für eigene Entscheidungen bereitzustellen. Zu diesen internen Entscheidungsrechnungen werden im Allgemeinen die Finanz(plan)rechnung, die Investitionsrechnung und die Kostenrechnung gezählt. Vgl. hierzu im Einzelnen Hommel (2005), S. 21.
Vgl. Klein (1999), S. 20–21; Hoke (2001), S. 15–16.
Vgl. zum möglichen Harmonisierungsbereich der externen und internen Unternehmensrechnung bspw. Klein (1999), S. 20.
Allgemein wird der Rechnungslegung auf Basis der IFRS und der US-GAAP ein im Vergleich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung höherer Entscheidungsnutzen zugesprochen. Einige Autoren bestreiten dies jedoch. Bspw. konnten Möller/Hüfner/Kavermann in einer 2004 veröffentlichten Untersuchung der Publizitätswirkungen am deutschen Kapitalmarkt nachweisen, dass von einer grundsätzlichen Überlegenheit von IFRS-und US-GAAP-Abschlüssen im Vergleich zu HGB-Abschlüssen für Informationszwecke im Allgemeinen nicht ausgegangen werden kann. Sie konnten zeigen, dass durch den Übergang auf die IFRS oder die US-GAAP die Volatilität der Renditen von Unternehmen zunahm. Zudem vergrößerte sich durch den Übergang auch die Geld-Brief-Spanne der Aktien dieser Unternehmen. Vgl. Möller/ Hüfner/ Kavermann (2004), S. 839–840. Auch Moxter spricht den IFRS die Fähigkeit ab, dem Investor diese für Prognosezwecke geeigneten Informationen bereitzustellen, und unterstellt ihnen, dass sie den Entscheidungsnutzen zugunsten einer Objektivierung durch die Verwendung von Vergangenheitswerten opfern. Vgl. Moxter (2000a), S. 2147, 2149. Auch den US-GAAP und der Rechnungslegung nach HGB spricht er die für die Entscheidungsnützlichkeit zwingend notwendige Prognoseorientierung ab. Weiterhin konnte Streim anhand einer Reihe von Untersuchungen sowohl empirisch-induktiv als auch logisch-deduktiv zeigen, dass die einem IFRS-Abschluss zu entnehmenden Gewinngrößen für Prognosezwecke nicht geeignet sind. Vgl. Streim (2000), S. 121–125.
Hitz (2005), S. 141.
Ohlson/ Buckman (1980), S. 537.
Vgl. exemplarisch Moxter (2000), S. 62; Busse von Colbe (2002), S. 161.
Die Begründung zur Wahl der Entscheidungsnützlichkeit als Beurteilungsmaßstab unter Rückgriff auf SFAC 1 und SFAC 2 findet sich so auch bei Schipper/ Vincent (2003), S. 97.
Vgl. Böcking/ Lopatta/ Rausch (2005), Tz. 14.
Vgl. Hommel/ Schmidt/ Wüstemann (2004), S. 93.
Vgl. auch Berndt (2003), S. 824.
Nach Ballwieser ist es nicht möglich, Informationsinhalten Eigenschaften zuzuordnen, die im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen entscheidungsnützlich sind. Vgl. Ballwieser (2001), S. 164.
Vgl. Böcking/ Lopatta/ Rausch (2005a), S. 97.
Bereits 1970 haben Franke/Laux auf einen möglichen Zielkonflikt der beiden (Sub-)Kriterien hingewiesen. Vgl. Franke/ Laux (1970), S. 4.
Hepers konkretisiert das Kriterium der Entscheidungserheblichkeit über die Nebenbedingungen der inhaltlichen Vollständigkeit, der Vergleichbarkeit und der Verständlichkeit. Als Nebenbedingungen der Verlässlichkeit identifiziert er die Richtigkeit, die Willkürfreiheit, die intersubjektive Nachprüfbarkeit und die Neutralität. Vgl. Hepers (2005), S. 98–123.
Zur Diskussion von Shareholderversus Stakeholder-Ansatz vgl. Jensen (2001), S. 8–21.
Vgl. Pfaff (1998), S. 492; Bärtl (2001), S. 20. Zu einem Überblick zu in der Steuerung eingesetzten Kennzahlen vgl. Janssen/Scheren (1999), S. 605–629. Die Bereitstellung von Kennzahlen ist damit eine wesentliche Funktion des Controlling. Vgl. Weißenberger (2007), S. 324. Durch den Einsatz für Steuerungszwecke kommt der Unternehmensbewertung auch Unternehmensintern eine wesentliche Bedeutung zu. Vgl. Hommel/Dehmel/Pauly (2005), S. 13. Zu den Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Unternehmensbewertung vgl. Hommel/Pauly (2007), S. 1155–1161.
Vgl. Ewert (1992), S. 280; Weißenberger (2005), S. 190.
Vgl. auch Haaker (2005), S. 354.
Vgl. Ewert/ Wagenhofer (2005), S. 319–320.
Vgl. Wagenhofer (2001), S. 439.
Für grundlegende Ausführungen vgl. Jensen/ Meckling (1976), S. 308.
Vgl. Laux (2006a), S. 28.
Schabel (2004), S. 8.
Während generell, insbesondere auch in der Praxis, Harmonisierungstendenzen vorherrschen, stellen theoretische Erkenntnisse die Harmonisierungsmöglichkeiten vermehrt in Frage und zeigen stattdessen die unterschiedlichen Eigenschaften von entscheidungsnützlichen im Vergleich zu für Zwecke der Verhaltenssteuerung geeigneten Informationen auf. Vgl. exemplarisch Gjesdal (1981), S. 208–231 und Paul (1992), S. 471–502 sowie die Ausführungen in Kapitel 5.1.4.
Die IFRS sind nicht unmittelbar verbindlich, sondern müssen zuerst durch die Europäische Kommission übernommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Im Rahmen dieses Übernahmeverfahrens (Endorsement) werden die IFRS geprüft, ob sie inhaltlich mit den Anforderungen der 4. und der 7. EU-Richtlinie übereinstimmen und damit durch ihre Anwendung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Unternehmen vermittelt wird sowie dem europäischen öffentlichen Interesse entsprochen wird. Vgl. zum Komitologieverfahren zur Übernahme der IFRS die Ausführungen bei Buchheim/ Gröner/ Kühne (2004), S. 1783–1788.
Der Kreis der kapitalmarktorientierten Unternehmen umfasst insofern neben den börsennotierten Unternehmen auch die Unternehmen, die eine Notierung beantragt haben. Im Jahr 2005 waren 754 börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland konzernabschlusspflichtig. Vgl. hierzu Burger/ Fröhhch/ Ulbnch (2006), S. 119.
Daske konnte jedoch empirisch keine gesunkenen Kapitalkosten bei Unternehmen ermitteln, die von HGB auf IFRS übergegangen sind. Vgl. Daske (2006), S. 369. Werden die Kapitalkosten als Beurteilungsmaßstab von Rechnungslegungssystemen verwendet, kann insoweit nicht von einer Vorteilhaftigkeit der IFRS ausgegangen werden.
Vgl. Hitz (2005), S. 14.
Ein Mehr an Rechnungslegungsinformationen ist jedoch aus wohlfahrtsökonomischer nicht zwangsläufig vorteilhaft. Vgl. hierzu Hacker (2002), S. 43.
Vgl. Koch/ Schmidt (1981), S. 237.
Vgl. Ruhwedel/ Schultze (2002), S. 605.
Vgl. Günther (2007), S. 334.
Vgl. Hommel (2005), S. 21.
Küpper bezeichnet die interne Unternehmensrechnung als „ein Instrument der Unternehmensführung.“ Küpper (1994), S. 970.
Vgl. Böcking/ Wesner (2004), S. 99.
Vgl. Küpper (1994), S. 977–978; Günther/Schmidt (2006), S. 323.
Vgl. Klein (1999), S. 13.
Vgl. Gjesdal (1981), S. 214–215. Gjesdal zeigt dies in einem Modell, in dem Agent und Prinzipal gemeinsam über die Ausgestaltung des Informationssystems entscheiden, bevor der Agent seine Entscheidungen trifft. Vgl. Gjesdal (1981), S. 213.
Vgl. Nicolai/ Thomas (2004), S. 454.
Eine solche Einschränkung auf materielle Vorteile in der Form von Zahlungen ist in der Literatur durchaus umstritten. Vgl. hierzu Kiener (1990), S. 28. Viele der in die Prinzipal-Agenten-Modelle nicht einbezogenen, höchst unterschiedlichen immateriellen Vorteile können in Zahlungen überführt werden. Beispielsweise kann ein möglicher Reputationsverlust einen Anreizeffekt erzeugen, wenn mögliche zukünftige Aufgaben des Agenten und dadurch die Entlohnung an die Reputation geknüpft sind. Vgl. Pratt/Zeckhauser (1991), S. 17.
Vgl. Kiener (1990), S. 28.
Vgl. Kiener (1990), S. 28.
Vgl. Ballwieser (1985a), S. 39.
Reichelstein (2000), S. 246.
Vgl. Körner (1994), S. 38.
Vgl. Körner (1994), S. 39. Wenn Erfolgsgrößen eines Unternehmens zur Steuerung des Managements herangezogen werden sollen, müssen diese Erfolgsgrößen bestimmten Anforderungen genügen. Gemäß Laux gehören hierzu die Barwertidentität, die Entscheidungsverbundenheit, die Manipulationsfreiheit, die Vergleichbarkeit und die pareto-effiziente Risikoteilung. Vgl. Laux (2006a), S. 89.
Vgl. Haase (1974), S. 13; Alvarez (2004), S. 9.
Vgl. Ansoff (1957), S. 114. Bühner führt diese Einschränkung der Definition der Diversifikation auf die amerikanischen Verhältnisse zurück, die den Ausgangspunkt der Ableitung der Definition durch Ansoff bildeten. So sei insbesondere die konglomerate Diversifikation eine typische US-amerikanische Wachstumsstrategie. Vgl. hierzu Bühner (1993), S. 23.
Vgl. Bernards (1994), S. 22.
Vgl. Bühner (1985), S. 1019.
Vgl. Hosfeld-Guber/ Liwicki (2000), S. 147.
Vgl. Bühner (1993), S. 36.
Bühner beschreibt darüber hinaus noch die interne und die externe Diversifikation. Während die interne Diversifikation eine Entwicklung beschreibt, in der das Unternehmen aus eigener Kraft neue Produkt-Markt-Bereiche erschließt, wird von einer externen Diversifikation immer dann gesprochen, wenn ein Unternehmen neue Produkt-Markt-Bereiche zukauft. Vgl. Bühner (1993), S. 38.
Vgl. Bernards (1994), S. 24. Es gibt jedoch eine Reihe von Ansätzen zur Messung des Grads der Diversifikation, die sich entweder der diskret-kategorialen oder den quantitativ-kontinuierlichen Methoden zuordnen lassen. Während der Diversifikationsgrad im Rahmen der quantitativ-kontinuierlichen Methoden durch ein Zählen der Segmente eines Unternehmens gemessen wird, werden bei den diskret-kategorialen Methoden die Unternehmen in Abhängigkeit vom Umfang und Zusammenhang der einzelnen Produktbereiche bestimmten Diversifikationsklassen zugeordnet. Insoweit lassen sich bei den diskretkategorialen Methoden im Unterschied zu den quantitativ-kontinuierlichen Methoden neben quantitativen auch qualitative Faktoren der Diversifikation berücksichtigen. Vgl. hierzu m.w.N. Bernards (1994), S. 24 und Pejic (1998), S. 9.
Vgl. zur Ableitung dieser Teilziele Schwalbach (1985), S. 570–571 sowie Pejic (1998), S. 10 und Alvarez (2004), S. 14 jeweils m.w.N.
Vgl. Haase (1996), S. 5. Jedoch ist die Messung von Synergievorteilen aufgrund von Zuordnungsproblemen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zudem müssen diesen Vorteilen noch die Koordinationskosten gegenübergestellt werden, die sich bei der Organisation der Segmente ergeben. Insoweit kann gezeigt werden, dass die durch die Diversifikation erwünschten Ertragssteigerungen nicht in jedem Fall realisiert werden können. Vgl. hierzu Bühner (1990), S. 1286–1290.
Vgl. Bernards (1994), S. 27. Nach Bühner ergeben sich Synergien insbesondere aus Größenvorteilen, aus einer verbesserten Auslastung der Produktionsfaktoren, aus Vorteilen in Bezug auf den unternehmensinternen Kapitalmarkt sowie aus der Schaffung von Markteintrittsbarrieren. Vgl. Bühner (1993), S. 33.
Vgl. Alvarez (2004), S. 14–15.
Vgl. Bühner (1990), S. 1277.
Vgl. Haase (1996), S. 5. Zum Ziel der Risikominderung aus Sicht der Risikotheorie vgl. Haase (1974), S. 17–24.
Vgl. Alvarez (2004), S. 16.
Vgl. hierzu aus Sicht der Auslandsdiversifikation Bühner (1985), S. 1022.
Mögliche Motive der Auslandsdiversifikation gibt es viele. Hierzu gehören bspw. die Erweiterung der Absatzmärkte des Unternehmens und die dadurch zu erreichende Nähe zu den Kunden, die Möglichkeit von bestehenden Produktionskostengefällen zu profitieren sowie Wechselkursschwankungen und Handelshemmnissen zu umgehen. Vgl. Albach (1979), S. 947–951; Bühner (1993), S. 332–342; Bernards (1994), S. 34–35; Pejic (1998), S. 15.
Vgl. Alvarez (2004), S. 16. Weitere in der Literatur vereinzelt angesprochene Diversifikationsmotive, wie z.B. eine Zunahme der Machtfülle des Managements oder eine Einschränkung der Informationstransparenz, werden an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt. Vgl. hierzu Bühner (1993), S. 259 und Bernards (1994), S. 30–31 jeweils m.w.N.
Vgl. Bernards (1995a), S. 1283. Zu den Informationsdefiziten vgl. auch Schachner (1967), S. 44–45.
Vgl. Husmann (1997), S. 351; Coenenberg/Mattner (2000), S. 1827. Zu einer ausführlichen Analyse der Informationsdefizite aggregierter Informationen bei diversifizierten Unternehmen aus Sicht der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanzund Ertragslage vgl. Bernards (1994), S. 37–47 und Pejic (1998), S. 16–21.
Zur finanziellen und strategischen Segmentanalyse vgl. Alvarez (2004a), S. 649–663.
Vgl. Haase (1996), S. 4. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass segmentierte Daten auch für Zwecke der Anspruchsbemessung und Vertragsgestaltung sowie zur Entscheidungsunterstützung geeignet sind.
Vgl. Coenenberg (2005), S. 841. Nach Müller/Peskes „kann die Segmentberichterstattung als ein zentrales Instrument zur Verringerung der Informationsasymmetrien verstanden werden“. Müller/Peskes (2006a), S. 33.
Vgl. Möckli (1996), S. 21.
Vgl. OECD (1990), S. 12.
Vgl. Hacker (2002), S. 101.
Alvarez (2004), S. 24. Vgl. auch Pacter (1993), S. 169.
Vgl. Hacker (2002), S. 105–107 mit Verweis auf empirische Untersuchungen.
Vgl. Mohr (1983), S. 41; Ballwieser (1985), S. 51.
Vgl. Bernards (1994), S. 73; Pejic (1998), S. 66–67.
Vgl. Foster (1986), S. 35.
Vgl. Wagenhofer (1990), S. 61; Bernards (1994), S. 73; Pejic (1998), S. 68.
Vgl. Bernards (1994), S. 74.
Vgl. Pejic (1998), S. 68–69 und Haase (1979), S. 467–468, der anführt, dass die Prüfung der Segmentberichterstattung Teil der Abschlussprüfung ist und der Umfang der Segmentangaben im Vergleich zu den allgemeinen Publizitätspflichten nicht ins Gewicht fällt.
Nach Ansicht von Henselmann sind die indirekten Kosten möglicherweise bedeutsamer als die direkten Kosten. Vgl. Henselmann (2005), S. 297.
Vgl. Mohr (1983), S. 41; Ballwieser (1985), S. 51; Wagenhofer (1990), S. 61. Da die indirekten Kosten der Segmentberichterstattung in direktem Zusammenhang mit einem Informationsgewinn der Adressaten stehen, der den durch die Diversifizierung eingetretenen Informationsverlust der aggregierten Daten ausgleicht, können diese gerechtfertigt werden. Vgl. Bernards (1994), S. 76.
Vgl. Wagenhofer (1990), S. 61 sowie ausführlich Moxter (1962), S. 5–19. Botosan/Stanford konnten u.a. zeigen, dass Unternehmen grundsätzlich versuchen, Segmente mit guter Performance nicht gesondert auszuweisen, um Erträge auch in weniger wettbewerbsintensiven Branchen zu schützen. Vgl. Botosan/Stanford (2005), S. 770.
Vgl. Watts/ Zimmerman (1978), S. 115. Watts/Zmmerman gehen davon aus, dass die Unternehmensgröße einen direkten Einfluss auf die Höhe der politischen Kosten hat, und bei größeren Unternehmen tendenziell höhere politische Kosten anfallen als bei kleineren Unternehmen.
Vgl. hierzu auch Moxter (1962), S. 140–143.
Vgl. Wagenhofer (1990), S. 61.
Vgl. Mohr (1983), S. 41–42; Ballwieser (1985), S. 51–52; Pejic (1998), S. 77.
Vgl. Pejic (1998), S. 76.
Vgl. exemplarisch Pejlc (1998), S. 79.
Vgl. Zülch/ Burghardt (2007), S. 21.
Vgl. Hosfeld-Guber/ Liwicki (2000), S. 146.
Vgl. Haller (2000), S. 761.
Vgl. Mohr (1983), S. 40.
Vgl. Langenbucher (1997), S. 135; Haller (2000), S. 761.
Vgl. Langenbucher (1997), S. 131. Auf eine große Resonanz sind die Vorschläge der UN jedoch bis heute nicht gestoßen. Vgl. Haller (2000), S. 762.
Vgl. Haller/ Park (1994), S. 567; Haller (2000), S. 762.
Vgl. hierzu Bernards (1995), S. 1363; Böcking/Orth (2003), S. 765–766.
Vgl. Alvarez (2004), S. 69.
Vgl. OECD (1990), S. 7.
Zu den Kritikpunkten zählten die Vorschriften zur Segmentabgrenzung, die den Unternehmen einen großen Spielraum ließen, sowie die fehlende Pflicht zur Segmentangaben in der Zwischenberichterstattung. Vgl. Weißenberger/ Liekweg (1999), S. 168. Zu weiteren Kritikpunkten vgl. Langenbucher (1999), S. 158–159.
Vgl. Haller/ Permanschlager (2002), S. 1411. Eine Reihe von im weiteren Verlauf dieser Arbeit erläuterten Untersuchungen befasst sich mit den Auswirkungen der Änderung der Segmentberichterstattungsvorschriften bei Inkrafttreten von SFAS 131. Vgl. hierzu bspw. die Ausführungen in Kapitel 4.2.2.2.
Zu den Ursachen vgl. Risse (1995), S. 738.
Vgl. Fink/ Ulbrich (2007a), S. 31. Mit dem Ziel, die intertemporäre und zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit der Segmentberichterstattung zu stärken, wurden im Rahmen der Überarbeitung von IAS 14 insbesondere Gestaltungsspielräume eingeschränkt. Vgl. Haller (2000), S. 763.
Vgl. Prather-Kinsey/ Meek (2004), S. 216. IAS 14 (revised) wird in der Folge als IAS 14 bezeichnet.
Vgl. Middelmann (2001), S. 494.
Vgl. Küting/ Dürr (2002), S. 985.
Vgl. Hahn (2000), S. 672.
Vgl. Haller (2000), S. 794.
Zu den Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB auf Basis des Norwalk Agreement vgl. ausführlich Berndt/ Hommel (2005), S. 408–411.
Vgl. Fink/ Ulbrich (2007), S. 1; Kajüter/Barth (2007), S. 110.
Vgl. Kajüter/ Barth (2007a), S. 428; Fink/Ulbrich (2007b), S. 981.
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(2008). Segmentberichterstattung als Instrument der Corporate Governance. In: Segmentberichterstattung und Corporate Governance. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5587-2_2
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