Auszug
Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Innovationen in kollektiven Prozessen. Solche Innovationsprozesse setzen voraus, dass jeder Innovator den anderen beteiligten Akteuren weitgehend freien Zugang zu seinen Innovationsbeiträgen gewährt und ihnen insbesondere erlaubt, dass andere Akteure diese weiterentwickeln. Dabei stellt sich die Frage, wie sich ein Innovator unter diesen Umständen genügend hohe Innovationsrenten aneignen kann, um noch ausreichende Innovationsanreize zu haben. Diese Frage wird in den folgenden Kapiteln aus verschiedenen Blickwinkeln untersucht. Im vorliegenden Kapitel werden die Grundlagen für diese Untersuchung gelegt, indem die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Aneignung von Innovationsrenten allgemein diskutiert werden.
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Litereture
Vgl. Hauschildt (1997, S. 3ff.) für einen Vergleich verschiedener Definitionen. Zwischen diesen bestehen nicht so sehr direkte Widersprüche, sondern vor allem Unterschiede in der Betonung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Zweck-Mittel-Kombination, des Verwertungsbezugs oder des Prozessaspektes.
Die General Public License (Free Software Foundation 1991) wird auf S. 63 näher erläutert.
So lag Hamel, Doz & Prahalad (1989, S. 136) zufolge die Tatsache, dass japanische Unternehmen typischerweise deutlich mehr von Joint Ventures mit westlichen Unternehmen profitierten als ihre Partner, zum großen Teil daran, dass letztere vor allem kodifiziertes und somit leicht transferierbares Wissen (technische Entwicklungen) einbrachten, die Asiaten dagegen vor allem tacites Wissen (Prozess-Know-How).
Siehe dazu Levin et al. (1987, S. 794), Harabi (1995, S. 983), Cohen et al. (2000, Abbildung 1), Arundel (2001, S. 615) und Cohen, Goto, Nagata, Nelson & Walsh (2002, S. 1354).
Cohen et al. (2000, S. 13f.) unterscheiden zwischen „complex“ und „discrete product technologies“: „The key difference between a complex and a discrete technology is whether a new, commercializable product or process is comprised of numerous, separately patentable elements versus few.“ Zu den komplexen Technologien zählen sie Maschinenbau, Computer, elektronische Komponenten, Instrumente (sic) und Transportmittel, zu den diskreten Lebensmittel, Textilien, Chemikalien, Pharmazeutika und Metalle.
Vgl. auch Fershtman & Kamien (1992), die die Vor-und Nachteile von Kreuzlizenzierungen komplementärer Technologien in einem Duopolmodell theoretisch untersuchen.
Vgl. dazu die Fallstudien zu OpenAdaptor und CEPS bei Henkel (2004).
Von den zitierten Arbeiten untersuchen König& Licht (1995) und Sattler (2003) ausschließlich Pro-duktinnovationen, alle anderen auch Prozessinnovationen.
Vgl. Harhoff (1996) für eine modelltheoretische Untersuchung solcher „Zuliefererinventionen“.
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(2007). Aneignung von Innovationsrenten. In: Offene Innovationsprozesse. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5497-4_2
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Online ISBN: 978-3-8350-5497-4
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