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Auszug

„Im Ganzen liegt das Reichsein mehr in dem Gebrauche, als in dem Besitzen, denn erst die Wirksamkeit und der Gebrauch aller dieser Güter ist Reichtum.“1 Diese philosophische Erkenntnis der Antike könnte der aktuellen Reformdiskussion über die IFRS-Leasingbilanzierung entstammen, gibt sie doch einen Teil der Kontroverse treffend wieder und zeigt gleichzeitig, dass die entgeltliche, zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung, also die Nutzung, ohne das Eigentum innezuhaben, kein Phänomen der heutigen Zeit ist. Vielmehr werden seit über 5000 Jahren mietähnliche Verhältnisse eingegangen.2 Die ersten gesetzlichen Regelungen gehen vermutlich auf die Babylonier zurück, die ungefähr im Jahre 1700 v. Chr. die Risikoverteilung zwischen Eigentümer und Nutzer für gemietete Ochsen betreffen. Im Kern trägt der Eigentümer das Risiko des plötzlichen Untergangs (ein Löwe reißt den Ochsen) und der Mieter das Risiko des Todes in Folge mangelnder Sorgfalt (mangelnde Fürsorge, Absturz in eine Schlucht usw.).3 Der Mieter erhielt das Anrecht der Nutzung (als Zugtier) oder an den Erzeugnissen (Milch oder durch die Nutzung als Zuchttier). Im späten Rom wurden Anker an Schiffsbesitzer für die Dauer einer Reise vermietet, da die Schmiedestücke einen hohen Einzelwert hatten.4 Auf diese Weise konnte das lange Brachliegen der Anker während der Überholungszeit des Schiffes vermieden werden. Im Kern handelt es sich bei Vermietung von Ankern also um eine Methode zur Senkung der Kapitalkosten durch eine effiziente Anlagennutzung mit dem Ziel der Reduktion von Leerzeiten.

Aristoteles (1907), S. 44.

Vgl. Spittler (1981), S. 1.

Vgl. Marek (2001), S. 4. Eine interessante Randnotiz ist hierbei, dass auch der Krankheitsfall geregelt war. Ist ein Tier erkrankt, so wurde angenommen, dass dies die Rache der Götter war. Da die Götter vermutlich den Nutzungsberechtigten bestrafen wollten, war dieser dazu verpflichtet, im Krankheitsfall den Gott zu beschwichtigen (Entsagung / Opferbringung usw.). Auch wenn diese Randnotiz keinerlei Relevanz für die heutige Nutzungsüberlassung hat, ist es dennoch interessant zu sehen, dass die Risikoverteilung schon damals vergleichsweise genau geregelt war.

Vgl. Spittler (1981), S. 1.

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References

  1. Vgl. Marek (2001), S. 6 ff. zur Entwicklung des Leasings in der Neuzeit.

    Google Scholar 

  2. Vgl. Gäiaiafgen (1968), S. 108.

    Google Scholar 

  3. Vgl. Marek (2001), S. 9 ff. sowie für die Gründe der Ausbreitung Gäfgen (1968), S. 117–121.

    Google Scholar 

  4. Vgl. o.V. (2006).

    Google Scholar 

  5. Vgl. o.V. (2005).

    Google Scholar 

  6. Vgl. Städler (1992).

    Google Scholar 

  7. Vgl. zur Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte und zur Verbindung mit Nutzungsüberlassungen bspw. Babel (1997a), Babel (1997b), Barth (1999), Biergans (1989), Döllerer (1971), Fabri (1986), Färber (1996), Hamel (1977), Kaufmann (1993), Kußmaul (1987), Meyer-Scharenberg (1987a), Meyer-Scharenberg (1987b), Stapperfend (1993) oder Woerner (1984). Vgl. zur selben Thematik konkret auf Dauerschuldverhältnisse bezogen Hommel (1992).

    Google Scholar 

  8. Vgl. Gant (1959).

    Google Scholar 

  9. Vgl. Hennessy (1961), S. 42.

    Google Scholar 

  10. Vgl. Hall (1967).

    Google Scholar 

  11. Vgl. hierzu die Überlegungen und die Argumentation von Hennessy (1961), in ähnlicher Weise auch Hall (1967), der sich jedoch bei Leasingverhältnissen für eine generelle Bilanzierung als Rechtekauf ausspricht.

    Google Scholar 

  12. Vgl. SFAS 13. Zur Klassifizierung konkret vgl. SFAS 13.7.

    Google Scholar 

  13. Vgl. McGregor (1993), S. 18.

    Google Scholar 

  14. Vgl. IAS 17. 8.

    Google Scholar 

  15. Vgl. hierzu ausführlich Abdel-khalik (1981), S. 115 ff. und Imhoff/Thomas (1988) zu den Reaktionen auf die Einführung der Leasingbilanzierung in den USA, Godfrey/Warren (1995) entsprechend zur Einführung der Leasingbilanzierung in Australien sowie Taylor/Turley (1985) und Goodacre (2003a) zu den Reaktionen auf die Einführung der Leasingbilanzierung in Großbritannien. Die Reaktionen der deutschen Unternehmen auf die Einführung der Leasingbilanzierung durch die Steuererlasse aus den Jahren 1972 und 1973 sind nicht bekannt.

    Google Scholar 

  16. Vgl. Bowman (1979), Imhoff/Lipe/Wright (1993), Ely (1995), Gallery/Imhoff (1998) sowie Beattie/ Goodacre/Thomson (2000b). Vgl. auch die Ausführungen in Abschnitt 3.2.3.1.

    Google Scholar 

  17. Zum Stand des Reformprojekts, vgl. IASB (2006a).

    Google Scholar 

  18. Vgl. McGregor (1996a). Vgl. auch zur Motivation der Reformbestrebungen McGregor (1996b).

    Google Scholar 

  19. Die G4+1 Gruppe war ein gemeinschaftliches Gremium von AASB (Australien), CASB (Kanada), ASB (Großbritannien), FASB (USA) und dem IASC. Später hinzugekommen ist das FRSB (Neuseeland). Vgl. Beresford (2000) zur Geschichte und zu den Aufgaben der G4+1 Gruppe. Mit der Umbenennung des IASC in das IASB und der damit einhergehenden weiteren Internationalisierung ist die G4+1 Gruppe im heutigen IASB aufgegangen.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Naüor/ Lennard (2000).

    Google Scholar 

  21. Vgl. hierzu ausführlich Lüdenbach/ Freiberg (2005).

    Google Scholar 

  22. Vgl. IASB (2006b) und kommentierend Wüstemann/Kierzek (2005a), Wüstemann/Kierzek (2005b) sowie Zülch/Willms (2004).

    Google Scholar 

  23. Vgl. IASB (2006c), für einen Überblick über die Diskussionsbeiträge.

    Google Scholar 

  24. Wie von Schipper gefordert und im Leasingkontext insbesondere von Beattie und Goodacre für den britischen Kapitalmarkt betrieben. Vgl. Schipper (1994) sowie Beattie/Edwards/Goodacre (1998), Beattie/ Goodacre/Thomson (2001), Beattie/Goodacre/Thomson (2006) und Goodacre (2003b). Mit einer ähnlichen Forderung ebenfalls Wulff/Koski-Grafer (1998), S. 189 f.

    Google Scholar 

  25. Vgl. Imhoff/ Lipe/ Wright (1991) und Imhoff/Lipe/Wright (1997).

    Google Scholar 

  26. Vgl. Fülbier/ Lirio Silva/ Pferdehirt (2008).

    Google Scholar 

  27. Die Simulationsstudie von Ely (1995) ist zwar nicht auf bestimmte Branchen oder Unternehmen beschränkt und wäre von der Stichprobe mit der hier durchgeführten Studie vergleichbar, allerdings beschränkt sich Ely auf die Präsentation lediglich weniger Angaben zu den bilanziellen Auswirkungen einer Leasingkapitalisierung. Vielmehr ist die Studie ein Modell zur Erklärung von bestimmten Kapitalmarktreaktionen, bei der die Simulationsstudie lediglich ein Mittel zum Zweck darstellt und entsprechend wenige Angaben zu deren Ergebnissen veröffentlicht.

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(2007). Einführung. In: Die Leasingbilanzierung nach IFRS. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5445-5_1

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