Auszug
Eine Garantie ist ein gesetzlich nicht geregeltes, einseitiges und selbstständiges, also nicht akzessorisches vertragliches Versprechen, einem anderen für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs oder für die Nichtverwirklichung der Gefahr eines bestimmten künftigen Schadens einzustehen (vgl. z. B. Horn [Garantien] 2 und 31; Kleiner [Garantie] 8 ff.). Als Sicherungsvertrag zählt sie zu den Personalsicherheiten (vgl. in Übertragung Drukarczyk [Finanzierung] 488; Kleiner [Garantie] 8 und 101). Der Garantiegeber übernimmt damit stets zumindest teilweise die Risikoauswirkungen, wenn sich der Garantiegegenstand nicht wie versprochen verhält (vgl. ähnlich Kaas [Kontraktgütermarketing] 893). Die Einengung einer Garantie auf die Selbstverpflichtung, auftretende Mängel zu beseitigen (so z. B. Reinhold [Garantiepolitik] 5), greift daher zu kurz. Beispielsweise werden mit Nachkaufgarantien, die zu den Erfüllungsgarantien zählen, zukünftige Leistungen versprochen (vgl. Backhaus [Industriegütermarketing] 669ff.).
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© 2008 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Gestaltungsalternativen zur Beeinflussung der Lebenszykluskosten von Verfügbarkeitsgarantien. In: Lebenszykluskosten alternativer Verfügbarkeitsgarantien im Anlagenbau. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9721-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9721-0_2
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0969-5
Online ISBN: 978-3-8349-9721-0
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