Auszug
Die vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland weisen im Abschlussjahr 2006 zusammen rund EUR 28 Mrd. als Rückstellungen für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und den Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke aus1. In den Abschlüssen der einzelnen Unternehmen stellen diese Rückstellungen den größten Einzelposten innerhalb der sonstigen Rückstellungen dar.2 Durch die Größenordnung und die ausgeprägte Unsicherheit des zu erwartenden Finanzbedarfs sowie die gesellschaftspolitische, sicherheitstechnische, rechtliche, ökologische und vor allem zeitliche Dimension und Tragweite der nuklearen Entsorgung ist den Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich unter den Umweltschutzverpflichtungen eine exponierte Stellung einzuräumen.
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Literatur
Vgl. Konzerngeschäftsberichte zum 31.12.2006 der E.ON AG (entspr. EUR 13.646 Mio.), RWE AG (entspr. EUR 8.834 Mio.), EnBW AG (entspr. EUR 4.533 Mio.) u. Vattenfall Europe AG (entspr. EUR 850 Mio.).
Mit Ausnahme von Vattenfall Europe: im Abschlussjahr 2006 übersteigen die bergbaubedingten Rückstellungen die Rückstellungen für die Entsorgung im Kernenergiebereich um EUR 25 Mio. Im Vorjahr lagen die Rückstellungen bezogen auf den Kernenergiebereich um ca. EUR 57 Mio. über den bergbaubedingten Rückstellungen. Insofern stellen diese beiden Rückstellungsarten die größten Einzelposten innerhalb der sonstigen Rückstellungen im Konzernabschluss der Vattenfall Europe dar, so dass die Aussage durch diese Einschränkung nicht entkräftet wird.
Zur Akzeptanz der Kernenergie in Deutschland in längerfristiger Perspektive vgl. Schulz, et 2006, H. 10, S. 34 ff. Vgl. auch Depenbrock, et 2006, H. 1/2, S. 6.
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz — AtG) v. 23.12.1959, BGBl. I 1959, S. 814, neugefasst durch Bek. v. 15.7.1985, BGBl. I 1985, S. 1565, zuletzt geändert am 31.10.2006, BGBl. I 2006, S. 2407.
Vgl. Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität v. 22.4.2002, in: Posser/Schmans/Müller-Dehn (2003), Anhang Nr. 1, S. 261-283.
Vgl. § 7 Abs. 1 S. 2 AtG.
Vgl. § 7 Abs. 1a S. 1 AtG i. V. m. Anlage 3 Spalte 2 AtG.
Nach dem derzeitigen Gesetzesstand haben die deutschen Kernkraftwerke eine Laufzeitbegrenzung auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Da das jüngste Kraftwerk (Neckarwestheim II) 1989 ans Netz ging, ergibt sich ein theoretisches Enddatum von 2021 für den Atomausstieg. Vgl. Anlage 3 Spalte 3 AtG.
Vgl. unter vielen z. B. DPG-Physik, Klimaschutz und Energieversorgung, abrufbar unter: http://www.dpg-physik.de/info/broschueren/index.html.
Vgl. unter vielen z. B. BMU-FISI, CO2-Minderung im Stromsektor, abrufbar unter: http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/35187.php, Ziesing, et 2007, H. 5, S. 80 ff. u. Erdmann, et 2007, H. 1/2, S. 92 ff.
Vgl. unter vielen z. B. BMU, Ausbau erneuerbarer Energien, abrufbar unter: http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/36550.php.
So ist kaum eine Debatte in Deutschland so brisant wie diejenige über die Zukunft von Klima und Energie und kaum ein anderes Politikfeld derart emotionalisiert wie die Energiepolitik; vgl. o. V., et 2007, H. 3, S. 43. Vgl. unter vielen z. B. zu den kontroversen Positionen zur Kernenergie in der Regierungskoalition Mihm, et 2007, H. 4, S. 6.
Vgl. unter vielen z. B. DPG-Physik, Klimaschutz und Energieversorgung, abrufbar unter: http://www.dpg-physik.de/info/broschueren/index.html, S. 65-71 u. S. 94 ff., Büscher, et 2006, H. 4, S. 30 f. Vgl. hierzu z. B. KTG, Pressemitteilungen, abrufbar unter: http://www.ktg.org/ktg/de/presse/aktuell.php?navid=8.
Vgl. RWE, Biblis A, abrufbar unter: http://www.rwe.com/generator.aspx/rwe-powericw/ biblis/language=de/id=373026/biblis.html.
Vgl. EnBW, Neckarwestheim I, abrufbar unter: http://www.enbw.com/content/de/der-_konzern/enbw/reststrommengenuebertragung/erlauerterung_argumente/index.jsp;-jsessionid=FD0D71E2555CBDB89DF44C2D929BC0F5.nbw05.
Vgl. Depenbrock, et 2006, H. 1/2, S. 6.
Vgl. BMU, Pressemitteilungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, abrufbar unter: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/doc/20334.php?.
Vgl. z. B. BfS, Stilllegung I, abrufbar unter: http://www.bfs.de/kerntechnik/stilllegung.
Vgl. z. B. Konzernanhang der RWE AG, Konzerngeschäftsbericht zum 31.12.2006, S. 155.
Vgl. § 9a Abs. 1 AtG.
Zurzeit werden 23 Anlagen in zehn Staaten gebaut. Darüber hinaus befinden sich weltweit 38 weitere Reaktorblöcke bis etwa zum Jahr 2020 in Planung. Vgl. Georg Gafron Media Service GmbH, FAZ-Beilage v. 30.4.2006, S. 1.
Vgl. ebd., S. 1.
Es darf auch nicht vernachlässigt werden, dass die großen Energieversorger in Deutschland international agierende Energiekonzerne darstellen, die über die Grenzen Deutschlands hinaus Kernkraftwerke planen, bauen und betreiben. Jüngst plante beispielsweise E.ON den Bau eines Kernkraftwerks in Finnland und in England. Hieraus resultieren ebenfalls hohe nukleare Entsorgungskosten. Vgl. E.ON, Bau eines Kernkraftwerks in Finnland und England, abrufbar unter: http://www.eon-energie.com/pages/eea_de/-Presse/Reden_und_Praesentationen/_documents/070626_Rede_JPK_Maubach_de.pdf.
Gleichwohl betreffen Verpflichtungen zur Demontage und Entsorgung von Vermögenswerten nicht nur die Energieversorgungswirtschaft. Vielmehr treten diese Verpflichtungen z. B. auch im Bergbau (Rekultivierung im Steinkohlebergbau), bei der Erdölund Erdgasförderung (Entfernung einer Bohrinsel), in der Immobilienwirtschaft (Abbruch von Mietereinbauten) oder auch in der Telekommunikationsbranche (Entfernung von Sendemasten) auf.
Die US-GAAP hingegen enthalten mit SFAS 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“ einen eigenen Standard für die Bilanzierung von Zahlungsverpflichtungen, die aus der zukünftigen Stilllegung oder dem sonstigen Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens resultieren. Das FASB hat zudem im März 2005 die FASB Interpretation No. 47 „Accounting for Conditional Asset Retirement Obligations“ (FIN 47) herausgegeben, mit welcher festgelegt wird, dass der Verkehrswert einer Verbindlichkeit für rechtlich bereits entstandene Entsorgungs-, Wiederherstellungs-oder ähnliche Verpflichtungen selbst dann angesetzt werden muss, wenn die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung noch von einem zukünftigen Ereignis abhängt.
IFRIC 1 enthält Leitlinien für die Bilanzierung von Schätz-bzw. Parameteränderungen von Entsorgungs-, Rekultivierungs-und ähnlichen Verpflichtungen, die sowohl nach IAS 16 aktiviert als auch nach IAS 37 passiviert wurden. Vgl. hierzu Kümpel, DStR 2004, S. 1227 ff. u. Basche/Nölte, KoR 2004, S. 37. IFRIC 5 regelt die Bilanzierung von Ansprüchen des bilanzierenden Unternehmens gegen so genannte Entsorgungsfonds. Vgl. z. B. KPMG (2006), S. 150 f.
Vgl. unter vielen z. B. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 405, Wohlgemuth (2007), S. 283-302 u. Tanski (2006), S. 119. Moxter wies bereits auf die Unschärfe und Lückenhaftigkeit des IAS 37 hin, der „meilenweit entfernt“ von „Rechtsklarheit und Rechtssicherheit“ sei. Moxter, BB 1999, S. 525.
Vgl. in diesem Sinne v. a. Fatouros, DB 2005, S. 117 ff., Moxter, DStR 2004, S. 1057 u. ders., zfbf 1995, S. 311 ff. Jüngst z. B. auch Herzig/Gellrich, WPg 2006, S. 505. Denn gerade die Rückstellungen stellen einen Bilanzposten dar, „der mit höheren Unsicherheiten als die meisten anderen Bilanzpositionen behaftet ist.“ Kümpel, b&b 2005, S. 269.
Vgl. IASB, ED IAS 37, abrufbar unter: http://www.iasb.org/NR/rdonlyres/1CFBC1A8-50F1-4BF3-9A33-579F849560C8/0/EDAmendstoIAS37.pdf.
ED IAS 37 konnte bis zum 28.10.2005 kommentiert werden. Angesichts der heftigen Kritik am ED hat das Board im Februar 2006 eine sog. Redeliberation Phase ausgerufen und beschlossen, wesentliche Aspekte der änderungen erneut zu diskutieren und hierzu im Herbst 2006 Roundtable-Gespräche mit interessierten Parteien zu führen. Bisher wurden fünf Rountables durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weiterhin wichtige Punkte ungeklärt, so dass ein endgültiger rückstellungsregelnder Standard erst für Ende 2008 oder Anfang 2009 erwartet wird. Vgl. IASB, Projektstatus Liabilities, abrufbar unter: http://www.iasb.org/Current+Projects/IASB+Projects/Liabilities/Liabilities.htm. Zu den in den Comment Letters zum ED IAS 37 vorgebrachten kritischen Positionen vgl. Wielenberg/Blecher/Puchala, KoR 2007, S. 453 ff. Kritisch zu den änderungsvorschlägen v. a. Hommel/Wich, WPg 2007, S. 509 ff., Herzig/Gellrich, WPg 2006, S. 505 ff., Kühne, KoR 2006, S. 171 ff., Fladt, WPg 2006, S. 274 ff., Kühne/Nerlich, BB 2005, S. 1839 ff., Wüstemann, BB 2005, Die erste Seite. Vgl. auch IDW, Stellungnahme zu ED IAS 37, abrufbar unter: www.idw.de/idw/download/IAS37_IAS19.pdf?id=392502-&property=inhalt.
Vgl. jüngst Klaholz (2005), Lüdenbach, BB 2003, S. 835 ff., Zeimes, DB 2003, S. 2077 ff., Basche/Nölte, KoR 2004, S. 36 ff., Hommel/Wich, KoR 2004, S. 16 ff., Kümpel, DStR 2004, S. 1227 ff., Zülch/Willms, DB 2005, S. 1178 ff., Marx/Köhlmann, StuB 2005, S. 653 ff., dies., StuB 2005, S. 693 ff. u. dies., BB 2005, S. 2007 ff.
Eine Analyse der Geschäftsberichte ist auch deshalb interessant, weil die vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland bereits auf den ersten Blick grundlegende Informationen, wie beispielsweise die Anzahl der im Abschluss abgebildeten Kernkraftwerke, zurückhalten sowie die Höhe der einzelnen Entsorgungssachverhalte nicht einheitlich offen legen. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass E.ON für das Geschäftsjahr 2006 nach Art. 57 S. 1 Nr. 2 EGHGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS befreit ist und nach § 292a HGB i. V. m. Art. 58 Abs. 5 S. 2 EGHGB einen Konzernabschluss und-lagebericht nach den US-GAAP aufstellt.
Zur Prüfung von Jahresabschlüssen nach internationalen Prüfungsnormen vgl. z. B. Ruhnke, DB 2006, S. 1169 ff. u. Brinkmann/Spieß, KoR 2006, S. 395 ff.
Diese Zielsetzung ist vor allem auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die Leadership Projects des IASB zwar mit branchenspezifischen Regelungen für Banken, Versicherungen und für die Bergbau-, öl-und Gasindustrie auseinandersetzen, das IASB jedoch die Energieversorgungsbranche außer Acht lässt. Vgl. IASB, Branchenspezifische IFRS-Regelungen, abrufbar unter: http://www.iasb.org/News/Press+Releases/Archive/-2002/IASB+Announces+New+Work+Programme.htm.
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(2008). Einleitung. In: Die Abbildung von nuklearen Entsorgungsverpflichtungen in IFRS-Abschlüssen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9707-4_1
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