Der Begriff des Konzerns bezeichnet eine Verbindung mehrerer Unternehmen, die zwar rechtlich selbständig sind, aber unter der einheitlichen Leitung des Konzerns eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine Unternehmung steht unabhängig von der Beteiligungsquote dann unter der einheitlichen Leitung eines Konzerns bzw. wird dann wirtschaftlich beherrscht, wenn die allgemeine Geschäftspolitik und wichtige ökonomische Funktionen, wie z. B. die Investitions- und Finanzplanung im konzernweiten Interesse abgestimmt werden können. Kommt es zu Zielkonflikten zwischen den Zielen der einzelnen Konzerngesellschaften und den Zielen des Gesamtkonzerns, so entscheidet das Interesse des Konzerns. Das wichtigste Mittel zur wirtschaftlichen Beherrschung einer Gesellschaft besteht in der mehrheitlichen Beteiligung am Kapital bzw. an den Stimmrechten der Gesellschaft. Ein grenzüberschreitender Konzern besteht dementsprechend aus mehreren rechtlich selbständigen, aber wirtschaftlich beherrschten Unternehmen, die in verschiedenen Ländern residieren.
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Führich, G.J. (2009). Internationale Steuerplanung grenzüberschreitender Konzerne. In: Der Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die deutsche Unternehmensbesteuerung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9472-1_3
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1734-8
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