Zusammenfassung
Die im Rahmen des Direktmarketing erfolgenden Werbeansprachen der Kunden eines Bonussystems müssten auch mit § 7 Abs. 1 S. 1 UWG vereinbar sein. Danach sind geschäftliche Handlungen, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig. In § 7 Abs. 2 und 3 UWG finden sich verschiedene Anwendungsfälle für das Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung, die danach differenzieren, über welches Kommunikationsmittel die Kontaktierung fürWerbezwecke erfolgt. Mit der zum 01.01.2009 erfolgten Einfügung des Wortes „stets“ in § 7 Abs. 2 UWG ist nun ohne Wertungsmöglichkeit von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen, wenn einer der vier Tatbestände dieses Absatzes erfüllt ist.
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Haag, N. (2010). Vereinbarkeit mit § 7 UWG. In: Direktmarketing mit Kundendaten aus Bonusprogrammen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8628-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8628-3_6
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2281-6
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