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Zusammenfassung

Die Betrachtung ist bisher davon ausgegangen, dass es lediglich ein einziges für die Anwendung eines technischen Standards essentielles Schutzrecht gibt. Diese Fälle gibt es; sie sind aber eher selten. Häufiger wird es vorkommen, dass es mehrere Schutzrechte unterschiedlicher Rechtsinhaber gibt, die zwangsläufig bei der Anwendung eines technischen Standards genutzt werden. Eine Studie hat ergeben, dass es mehr als 1000 technisch essentielle Patente von mehr als fünfzig unterschiedlichen Unternehmen allein für die Kernfunktionen des UMTS-Standards gibt. Als technisch oder wirtschaftlich essentiell geltend gemacht wurden über 4000 Patente. Selbst wenn nicht alle Hersteller standardkonformer Güter alle Schutzrechte für die jeweils von ihnen hergestellten Bauteile verwenden müssen, so werden diese Schutzrechte doch von den Verbrauchern direkt oder indirekt genutzt. Jeder Schutzrechtsinhaber hat dabei ein Interesse daran, für seinen Beitrag bzw. seine Beiträge zum technischen Fortschritt angemessen vergütet zu werden.

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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH

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Fräßdorf, H. (2009). SITUATIONEN MIT MEHREREN SCHUTZRECHTEN MEHRERER SCHUTZRECHTSINHABER. In: Rechtsfragen des Zusammentreffens gewerblicher Schutzrechte, technischer Standards und technischer Standardisierung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8430-2_4

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