Zusammenfassung
Compliance war vor gut zehn Jahren in Deutschland ein noch gänzlich unbekannter Begriff. Der dem anglo-amerikanischen Rechtskreis entstammende Rechtsbegriff umschreibt die Pflicht, die für das Unternehmen geltenden Gesetze einzuhalten. Dies ist zweifelsfrei keine neue Erkenntnis. Insoweit ist Compliance zu Recht als eine Binsenweisheit bezeichnet worden. Neu ist jedoch die Einbettung der Compliance in einen größeren Zusammenhang. Es wäre für die Geschäftsleitung eine Illusion zu glauben, Compliance vollziehe sich im Unternehmen stets von selbst. Richtig ist vielmehr, dass eine vorbildliche Compliance sowohl aus organisationstheoretischer Sicht wie auch aus rechtlicher Sicht ein proaktives Vorgehen der Geschäftsleitung erforderlich macht und das gesamte Unternehmen erfassen muss. Compliance beschränkt sich deshalb nicht allein auf das Postulat der Rechtstreue des Unternehmens, sondern umschreibt die Summe der organisatorischen Maßnahmen eines Unternehmens, mit denen gewährleistet werden soll, dass sich die Geschäftsleitung wie auch die Mitarbeiter des Unternehmens rechtmäßig verhalten. Der Begriff der Compliance erfährt damit eine Erweiterung hin zur Compliance-Organisation.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Vetter, E. (2009). Compliance in der Unternehmerpraxis. In: Wecker, G., van Laak, H. (eds) Compliance in der Unternehmerpraxis. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8282-7_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8282-7_1
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1660-0
Online ISBN: 978-3-8349-8282-7
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