Zusammenfassung
Das Internet verbindet Millionen von Rechnern. Jeder Rechner verfügt über eine aus Zahlen bestehende IP-Adresse. Diese Zahlenkombinationen werden, um die Adressen nutzerfreundlich zu gestalten, mit Namen versehen – den so genannten Domains. Im Rechtsverkehr haben Domains zum Teil einen erheblichen wirtschaftlichen Wert erlangt. Sie werden auf „Tauschbörsen“ mit Geldbeträgen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro gehandelt. In Einzelfällen kann auch sehr viel mehr erzielt werden. So wurde im Jahr 2000 die Domain „business.com“ für 7,5 Mio. US-Dollar veräußert. Seit die Kommerzialisierung des Internets vorangeschritten ist und die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile bezüglich der Anzahl der registrierten Domainnamen eine Vorreiterrolle eingenommen hat, ist es kaum verwunderlich, dass Streitigkeiten über Domainnamen und sonstige Kennzeichnungsrechte immer häufiger unsere Gerichte beschäftigen. Dieses Kapitel widmet sich insbesondere der Frage, inwieweit Ansprüche im Rahmen von Domainstreitigkeiten durchgesetzt werden können. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere das so genannte „Domaingrabbing“ sowie der Schutz durch Markenrecht, Namensrecht und Wettbewerbsrecht.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Wien, A. (2009). Streitigkeiten über Domainnamen. In: Internetrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8259-9_2
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