Zusammenfassung
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in der Bundesrepublik Deutschland erhoben auf den unentgeltlichen Erwerb von Vermögen zu Lebzeiten und von Todes wegen. Die Charakterisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und ihre Einordnung in das System der Steuerarten bereitet Schwierigkeiten: Durch die Anknüpfung an die Übertragung von Vermögen vom Erblasser oder Schenker auf den Erben oder Beschenkten kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum einen als Verkehrsteuer charakterisiert werden. Zum anderen kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer auch als Substanzsteuer aufgefasst werden, da das im Übertragungszeitpunkt vorhandene Vermögen der Besteuerung unterliegt. Schließlich kommt der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Ergänzungsfunktion zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu. Beide Steuerartentypen - also Einkommen- oder Körperschaftsteuer einerseits sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer andererseits - erfassen das Einkommen von Personen nach deren individuellen Verhältnissen. Unterschiede bestehen lediglich hinsichtlich des Vermögenserwerbs. Während die Einkommen- oder Körperschaftsteuer das am Markt erworbene Einkommen der Besteuerung unterwirft, erfasst die Erbschaft- und Schenkungsteuer ergänzend dazu den unentgeltlichen Vermögenserwerb.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Kraft, C., Kraft, G. (2009). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8235-3_7
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