Auszug
Veräußerungs-und Einlösungsgewinne aus Kapitalanlagen, die nach 2008 erworben werden, gehören ab 2009 zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das System der strikten Trennung von Ertrags-und Vermögensebene wird durch diese Umqualifizierung unterbrochen. Vermögenswertsteigerungen werden dann — unter Aufhebung der Jahresfrist — bei Realisierung steuerlich immer erfasst. In Zukunft spielt es keine Rolle mehr, wie lange der Anleger die Wertpapiere bereits in seinem Depot hält. Deshalb wird der Fokus des Handels mit Wertpapieren künftig auf der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Kapitalanlage liegen. Die Abhängigkeit der Transaktionen von steuerlichen Fristen wird keine Bedeutung mehr haben.
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Karl H. Lindmayer, Geldanlage und Steuern 2007, S. 112 f.
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(2008). Besteuerung der Vermögensebene. In: Abgeltungsteuer. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8163-9_3
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Publisher Name: Gabler
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