Auszug
Die Annäherung an die vereinbarten Ziele muss permanent überwacht und gesteuert werden. Bei Abweichungen sollte unverzüglich eingegriffen werden können. Für betriebswirtschaftliche Kennzahlen ist das mit unterschiedlich großem Aufwand möglich, und wer DATEV-Anwender und fit und firm ist in der Benutzung der Wirtschaftsberatungsprogramme der DATEV, der nutze dazu am besten das Programm „Frühwarnsystem“. Durch seine Anbindung an Kanzlei-Rechnungswesen und die quasi automatische Überwachung individuell vorzudefinierender Kennziffern werden diese bei jeder Abrechnungsperiode abgefragt und damit stehen die Überwachungsergebnisse nach einmaliger Einrichtung in jeder Buchungsperiode ohne weiteren Aufwand zur Verfügung. Als Nebeneffekt lernt man damit zugleich die Funktionsweise dieses weit unterschätzten Beratungsinstruments und kann es dann für die Beratung der eigenen Mandanten leicht einsetzen.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2009). Steuerung der Zielannäherung. In: Vergütung in Steuerkanzleien. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8054-0_15
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8054-0_15
Publisher Name: Gabler
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