Wenn Sie eine Media-Agentur einschalten möchten, wird zwischen Ihnen und der Agentur ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Sie beauftragen die Agentur mit der Betreuung und Durchführung aller Media-Aktivitäten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland exklusiv – entweder für Planung und Einkauf, wenn beides in den Händen einer Agentur liegt – oder getrennt für das eine oder andere. Der OWM empfiehlt, den "Code of Conduct" zum Vertragsbestandteil eines jeden Media-Agenturvertrages zu machen. So unverbindlich, wie der Text abgefasst ist, sorgt er weder für mehr Transparenz noch garantiert er Rechtssicherheit. Ein Bezug darauf schadet jedoch auch nicht.