Zusammenfassung
Wie bereits in Abschnitt A 1 erwähnt wurde, dokumentiert die Finanzbuchhaltung in zwei getrennten Büchern alle wirtschaftlichen Vorgänge (sog. Geschäftsvorfälle), die den Betrieb innerhalb einer Abrechnungsperiode berühren. Dieser auch als Geschäftsjahr bezeichnete Zeitraum umfasst maximal 12 Monate, beginnt i. d. R. am 01.01. und endet am 31.12. Eröffnet ein Geschäftsmann sein Unternehmen z. B. im August, so kann er auch ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr wählen. Stellt ein Geschäftsmann seinen Geschäftsbetrieb im laufenden Geschäftsjahr ein, so kann das Geschäftsjahr auch kürzer als 12 Monate sein. Unabhängig von der Länge des Geschäftsjahres müssen alle auftretenden Geschäftsvorfälle lückenlos aufgezeichnet werden.
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Auer, B., Schmidt, P. (2012). Organisation, Pflicht und Grundsätze der Finanzbuchhaltung. In: Schmidt, M. (eds) Buchführung und Bilanzierung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6917-0_3
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