Zusammenfassung
Unternehmen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die von ihnen benötigten Mittel in Form von Eigenkapital oder als Fremdkapital zu beschaffen. Die Vergütungen für die Eigenkapitalüberlassung erfolgen in Form von Dividenden bzw. Gewinnentnahmen aus dem versteuerten Ergebnis, während die Vergütungen für die Fremdkapitalüberlassung in Form von Zinsen aus dem unversteuerten Ergebnis zu leisten sind. Fremdkapitalvergütungen mindern den Gewinn und damit die Steuerbelastung. Gesellschafter sind somit bestrebt, ihre Gesellschaften nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch und in überwiegendem Maße mit Fremdkapital auszustatten, sofern die Besteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter geringer ist als die Dividendenbesteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene insgesamt. Dies ist gegeben, wenn der Kapitalgeber in einem niedriger besteuerten ausländischen Staat ansässig ist. Die Ausstattung von Unternehmen in Hochsteuerländern mit Fremdkapital durch in niedriger besteuerten Ländern ansässige Kapitalgeber stellt somit eine Möglichkeit dar, die Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren. Die Fremdkapitalvergütungen mindern im Hochsteuerland die Bemessungsgrundlage und werden im Niedrigsteuerland der Besteuerung zugeführt.
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Wittmann, A. (2011). Einleitung. In: Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6799-2_1
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