Der Berufsstand ist in jüngster Zeit stark in die Kritik geraten, weil die Öffentlichkeit kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass wesentliche Fehlaussagen in Jahresabschlüssen von den zuständigen Prüfern nur verspätet oder überhaupt nicht aufgedeckt wurden. Unter Hinweis auf das ausgeübte Amt wird gefordert, dass bei der Prüfungs planung die Komplexität der Geschäftsvorfälle stärker beachtet, insbesondere aber das Interesse des Managements einkalkuliert werden muss, Bilanzpolitik in der Absicht zu missbrauchen, gesetzte Ziele „unter allen Umständen“ zu erreichen. Nur in Kenntnis dieser Ziele und des Grades, in dem sie erreicht wurden, wird der Abschlussprüfer Erwartungen über potenzielle Fehler im Abschluss aufbauen können. Anhand einiger aus der Wirtschaftspresse entnommener Fälle wird die Frage diskutiert, worauf diese Nicht-Entdeckung möglicherweise zurückzuführen ist und was getan werden muss, um die Qualität der Facharbeit wieder zu verbessern. In diese Richtung zielen auch gesetzgeberische Maßnahmen, die sich insbesondere im Bilanzrechtsreform gesetz, im Bilanzkontrollgesetz und im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz niedergeschlagen haben.