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Zusammenfassung

Das AGB‐Recht schränkt die Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit die Möglichkeit ein, von den nachgiebigen Regelungen des Zivilrechts, vor allem des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), abzuweichen. Klauseln, die nicht im zulässigen Bereich liegen, sind unwirksam. Sie werden durch das geltende Recht ersetzt. Genau das möchte derjenige, der solche Klauseln verwendet, aber vermeiden. Der Versuch, dies durch Aufnahme einer Bestimmung zu umgehen, nach der unwirksame Klauseln durch solche ersetzt werden, die den unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommen, aber gerade noch zulässig sind, wird fehlschlagen: Denn auch eine solche Klausel ist unwirksam. Das kann sich sehr nachteilig für den Verwender von AGB auswirken. Verwendet er in AGB z. B. eine Haftungsbeschränkung, die nicht den Anforderungen des AGB‐Rechts entspricht, ist diese unwirksam, d. h. der Verwender haftet unbegrenzt! Daher bleibt der Rat eines Juristen für die Ausgestaltung im Detail nötig.

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Meinhard Erben

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© 2011 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

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Erben, M. (2011). Einleitung. In: Erben, M. (eds) Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6713-8_1

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