Institutionelle Investoren nutzen zur Verwahrung ihrer Vermögensgegenstände zunehmend auf diese Dienstleistungen spezialisierte Banken (Custodians). Soweit es sich um Kapitalanlagegesellschaften handelt, benötigen diese außerdem eine Bank, die die Funktion einer Depotbank im Sinne des § 20 Investmentgesetz (InvG) erfüllen kann.