Zusammenfassung
Als (illegalen) Insiderhandel bezeichnet man im Allgemeinen den Kauf oder Verkauf öffentlich gehandelter Wertpapiere, soweit dieser auf Basis kursrelevanter, anderen Marktteilnehmern nicht zur Verfügung stehender Informationen erfolgt. Durch die Ausnutzung bisher nicht öffentlich bekannter Informationen besteht für Informierte – unter der Annahme mittelstrenger Informationseffizienz – die Möglichkeit, erhebliche Gewinne zu realisieren, sobald sich die bisher geheime Information nach ihrer Veröffentlichung auf den Preis der jeweiligen Wertpapiere auswirkt. Beispielsweise könnte jemand, der im Besitz vertraulicher Informationen ist, die auf eine positive Geschäftsentwicklung schließen lassen, Aktien dieser Gesellschaft zu einem unter dem „wahren Wert“ liegenden Preis erwerben und nach Bekanntwerden der Information die Wertdifferenz als persönlichen Gewinn vereinnahmen. Näher beschrieben werden diese auch als illegale Insidergeschäfte bezeichneten Transaktionen durch die Beschreibung des erfassten Personenkreises (Insider), der relevanten Finanzinstrumente (Insiderpapiere) sowie der Informationen, auf deren Basis das Handeln mit Wertpapieren verboten ist (Insiderinformationen).
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Dymke, B. (2011). Regulierung des Insiderhandels in Deutschland. In: Directors' Dealings in Deutschland. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6479-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6479-3_2
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2757-6
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