Zusammenfassung
Wie bereits in Gliederungspunkt 2.2.2.3.1 gezeigt werden konnte, beschränken sich die nationalen Rechnungslegungsnormen auf eine formelle Definition des Ei-genkapitals als Residualgröße. Der Gesetzgeber reguliert in den §§ 229 UGB bzw. 272 dHGB lediglich die Darstellung der Eigenkapitalbestandteile von Kapitalge-sellschaften, eine abstrakte Eigenkapitaldefinition fehlt jedoch. Auf eine ausführli-che Diskussion der Bilanzierung der in den §§ 229 UGB bzw. 272 dHGB ange-führten Elemente soll verzichtet werden, da lediglich eine Präzisierung der in der Praxis unstrittigen Posten des Eigenkapitals erfolgt und dies kein Lösungspotenzi-al für die Abgrenzungsfrage bietet. Eine Analyse der Eigenschaften der normierten Kapitalbestandteile im Wege der juristischen Auslegungsmethodik soll aus den in Gliederungspunkt 3.3.2 angeführten Gründen sowie in Anbetracht der forcierten Interdisziplinarität und Internationalität des Abgrenzungsvorschlags ebenfalls un-terbleiben. Vielmehr soll stellvertretend auf jene Sonderfälle eingegangen werden, auf Grund dessen Kapitalabgrenzungsgrundsätze für die nationale Rechnungsle-gung entwickelt wurden und deren Anwendbarkeit auf hybride Finanzinstrumen-te von der Literatur bejaht wird. Der Fokus liegt auf der bilanziellen Behandlung von Genussrechten, von stillen Gesellschaften sowie von Gesellschafterdarlehen. Da nach Maßgabe des § 22 Abs. 4 GenG die Eigenkapitalgliederung nach § 224 Abs. 3 UGB für Genossenschaften, die mind. zwei der Größenmerkmale des§ 221 Abs. 1 UGB überschreiten, gilt und eine Analyse im Wege der juristischen Auslegungsmethodik unterbleibt, wird auf die Darstellung der bilanziellen Behand-lung von Genossenschaftsanteilen nach nationalem Recht verzichtet.
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Schiemer, V.S. (2011). Status quo der Eigenkapitalabgrenzung in der externen Unternehmensberichterstattung nach UGB, IFRS und US-GAAP. In: Das Property Rights Equity Concept. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6199-0_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6199-0_4
Publisher Name: Gabler
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