Zusammenfassung
Während einer intakten Ehe gehen Eheleute häufig davon aus, das Vermögen als ihr gemeinsames Gut anzusehen: Die eheliche Lebensgemeinschaft wird als „Wirtschaftsgemeinschaft“ verstanden. Dies hat zur Folge, dass jeder der Ehepartner über alle Vermögensgegenstände verfügt, Geld vom Konto des anderen Ehepartners abhebt, hiervon eigene Vermögenswerte anschafft oder das Geld irgendwann zurück überweist. Bei einem Wechsel der betreuenden Bank etwa ändern die Ehegatten wegen der Wirtschaftsgemeinschaft ihr bis dahin bestehendes Oder-Konto in Einzelkonten mit und ohne gegenseitige Vollmacht, um in der Folge wieder ein gemeinsames Konto zu begründen. Diese Vermögenstransfers verfolgen dabei zumeist keinen wirtschaftlichen Plan, sondern folgen vielmehr den jeweiligen Gegebenheiten oder oft einfachen Praktikabilitätserwägungen. Die Eheleute machen sich schlichtweg im Alltag keine Gedanken darüber, wem welcher Vermögensgegenstand zivilrechtlich gehört.
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© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Milatz, J. (2013). Übertragung zwischen Ehegatten. In: Milatz, J. (eds) Die Übertragung von Familienvermögen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4382-8_7
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