Zusammenfassung
Bezugspunkt jeder Übertragung ist das Familienvermögen. Hierbei handelt es sich um keinen gesetzlich definierten Begriff, sondern stellt einen Oberbegriff für eine Fülle von verschiedenen Vermögenspositionen und -gegenständen dar. Dies können Grundstücke, Kapitalvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen oder Sachvermögen sein, die ihrerseits sowohl betrieblichen oder privaten Charakter haben können. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie zwar zivilrechtlich einem Eigentümer zurechenbar sind, jedoch auf Grund der familiären Verbundenheit ein gewisses Maß an Teilung des gesamten Vermögens voraussetzt. Was innerhalb der Familie, häufig ohne nähere Absprache, gemeinsam genutzt wird muss jedoch zwangläufig wiederum einem Eigentümer zugerechnet werden. Familienvermögen ist daher das gesamte eingebrachte oder aufgebaute Vermögen sämtlicher Familienmitglieder unabhängig ihrer rechtlichen Zugehörigkeit.
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Milatz, J. (2013). Einleitung. In: Milatz, J. (eds) Die Übertragung von Familienvermögen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4382-8_1
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