Abstract
Das Profitabilitätsmanagement von Kanzleien ist schwer zu verstehen, ohne die Evolution der Kanzleien in Deutschland nachzuvollziehen. Bis zur Beendigung der Residenzpflicht1 war es dem Anwalt vorgeschrieben, seinen Kanzleisitz an dem Gericht seiner Zulassung zu nehmen und dort seine beratende Tätigkeit auszuüben. Daraus ergab sich, dass bis 1989 keine überörtlichen Sozietäten zugelassen waren. Dies brachte zweierlei mit sich: Zum einen war das Angebotsspektrum der Kanzleien eher in die Breite ausgerichtet, weil die Mandaten vor Ort jeweils umfassend betreut werden sollten. Zum anderen ermöglichte eine „Ein-Standort-Kanzlei“ einen direkten Überblick über die Tätigkeiten aller Mitarbeiter vor Ort. Das Kanzleimanagement wurde in der Regel durch einen damit beauftragten Partner und ein(e)n Kanzleivorsteher(in) – in der Regel Rechtsanwaltsgehilfe(gehilfin) - geleistet. Diese wurden durch Gremien (Partnerrat etc.) unterstützt.
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Weiss, W. (2013). Profitabilitätsmanagement. In: Schieblon, C. (eds) Kanzleimanagement in der Praxis. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3615-8_7
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