Zusammenfassung
Immer wenn ein Nutzer sich im Internet bewegt, hinterlässt er nachvollziehbare Spuren. Hat jemand beispielsweise per Internet Waren bestellt, Dienstleistungen genutzt oder für einen Newsletter angemeldet, so besteht für den Anbieter anders als außerhalb des Netzes die Möglichkeit, Informationen über den Kunden zu sammeln, aus denen er ein Nutzerprofil erstellen könnte. Außerhalb des Internets ist ein Kaufvorgang oftmals anonym. Der Geschäftsinhaber kennt gewöhnlich nicht den Namen seiner Kunden und registriert auch nicht, wie lange sich ein Kunde sein Schaufenster angesehen hat oder welche Produkte ihn dabei am meisten interessiert haben. Im Internet ist dieses aufgrund technischer Gegebenheiten alles möglich. Der Anbieter einer Ware oder Leistung erhält für die Abwicklung der Transaktionen Kundendaten. Technisch ist es kein Problem, festzustellen, wie lange der Kunde die Homepage des Anbieters aufgerufen und welche Produkte er sich dort angesehen hat.
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© 2012 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wien, A. (2012). Datenschutz. In: Internetrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3565-6_9
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