Zusammenfassung
Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat die Europäische Union im Jahre 2002 die erste europäische Gebäuderichtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EURichtlinie 2002/91/EG - Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)) [18] erlassen, welche am 04. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie fordert die EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich umzusetzen. Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen. Dadurch soll mehr Transparenz am Immobilienmarkt geschaffen und die Hausbesitzer zu Investitionen in ihre Gebäude veranlasst werden. Der Energieausweis liefert verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes, zeigt sinnvolle Energieeinsparpotenziale auf und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Bereits mit der EnEV 2007 [30], die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, hat Deutschland mit dem Abschnitt 5 „Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz“ diese Forderung der EU-Gebäuderichtlinie [18] umgesetzt.
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© 2010 Vieweg+Teubner Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Schild, K., Brück, H. (2010). Energieausweise. In: Energie-Effizienzbewertung von Gebäuden. Vieweg+Teubner. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9749-7_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9749-7_2
Publisher Name: Vieweg+Teubner
Print ISBN: 978-3-8348-1211-7
Online ISBN: 978-3-8348-9749-7
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