Skip to main content

§ 11 Auftrag für mehrere Objekte

  • Chapter
  • First Online:
Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden
  • 1369 Accesses

Zusammenfassung

(1) Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind die Honorare vorbehaltlich der folgenden Absätze für jedes Objekt getrennt zu berechnen. Dies gilt nicht für Objekte mit weitgehend vergleichbaren Objektbedingungen derselben Honorarzone, die im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden. Das Honorar ist dann nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen.

(2) Umfasst ein Auftrag mehrere im Wesentlichen gleichartige Objekte, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden sollen, oder Objekte nach Typenplanung oder Serienbauten, so sind für die erste bis vierte Wiederholung die Prozentsätze der Leistungsphase 1–7 um 50 %, von der fünften bis siebten Wiederholung um 60 % und ab der achten Wiederholung um 90 % zu mindern.

(3) Umfasst ein Auftrag Leistungen, die bereits Gegenstand eines anderen Auftrages zwischen den Vertragsparteien waren, so findet Absatz 2 für die Prozentsätze der beauftragten Leistungsphasen in Bezug auf den neuen Auftrag auch dann Anwendung, wenn die Leistungen nicht im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang erbracht werden sollen.

(4) Die Absätze 1–3 gelten nicht bei der Flächenplanung. Soweit bei bauleitplanerischen Leistungen im Sinne der §§ 17–21 die Festlegungen, Ergebnisse oder Erkenntnisse anderer Pläne, insbesondere die Bestandsaufnahme und Bewertungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen herangezogen werden, ist das Honorar angemessen zu reduzieren; dies gilt auch, wenn mit der Aufstellung dieser Pläne andere Auftragnehmer betraut waren.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 29.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Zum Vorliegen mehrerer Tragwerke: Rohrmüller und Hofmann, IBR 2010, 195. Weiterführend zu den Objektbedingungen bei mehreren Tragwerken: Rohrmüller und Hofmann, IBR 2010, 1118.

  2. 2.

    LG München I, Urteil vom 26.01.2011–2 O 11692/08, IBR 2011, 1349 (nur online): Landschaftspark mit Rodelhügel und Badesee sind drei getrennt abzurechnende Freianlagen.

  3. 3.

    BGH, Urteil vom 09.02.2012 - VII ZR 31/11, IBR 2012, 206, 207 (noch zur alten HOAI). Siehe dazu die weiterführende Besprechung von Steffen/Averhaus, NZBau 2012, 417.

  4. 4.

    Zum Begriff der Objektbedingungen siehe etwa Deckers, NZBau 2011, 390, 392 f. („alle äußeren das Objekt beeinflussenden Umstände, die bei der Planung zu berücksichtigen sind“ m. w. N.); ähnlich: Hanke, in: Irmler (Hrsg.), HOAI-Praktikerkommentar, § 11, Rn. 41.

  5. 5.

    Welter, Vergabe Navigator 2010, Heft 1, 11, 13.

  6. 6.

    Erlass des BMVBS vom 18.08.2009, B 10–8111.4/2, www.bmvbs.de, S. 8. Zur Anwendung des § 11 Abs. 1 bei Anlagen der Technischen Ausrüstung siehe Seufert, IBR 2010, 1185 (nur online). Danach gemeinsame Abrechnung bei der Beauftragung mehrerer Anlagen in einer Anlagengruppe und bei der Beauftragung mehrerer unterschiedlicher Anlagengruppen gemäß § 52 Abs. 1 sowie getrennte Abrechnung bei der Beauftragung einer Anlagengruppe für mehrere Objekte gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1.

  7. 7.

    So Simmendinger, Zur Anwendung des § 11 Abs. 1 HOAI 2009 bei einer Entwässerung im Trennsystem, Aufsatz vom 03.03.2010, www.ibr-online.de; ebenso Welter, Vergabe Navigator 2010, Heft 1, 11, 13.

  8. 8.

    Beispiel 2 und 5 bei: Simmendinger, IBR 2010, 1330 (nur online). Beispiele 1, 2 und 3 bei Welter, Vergabe Navigator 2010, Heft 1, 11, 13.

  9. 9.

    Beispiel aus Lechner u. a., Evaluierung der HOAI – Aktualisierung der Leistungsbilder, www.bmvbs.de, S. 25. Daher wird dort vorgeschlagen, die Formulierung „im Wesentlichen“ zu streichen. Dann würden nur noch identische Objekte unter die Wiederholungsregelung fallen.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Klaus D. Siemon .

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2012 Vieweg+Teubner Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Siemon, K., Averhaus, R. (2012). § 11 Auftrag für mehrere Objekte. In: Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2252-9_12

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2252-9_12

  • Published:

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8348-1830-0

  • Online ISBN: 978-3-8348-2252-9

  • eBook Packages: Computer Science and Engineering (German Language)

Publish with us

Policies and ethics