Zusammenfassung
Nach den abgeschlossenen Planungen schließt sich die Ausschreibung der Bauleistungen an. Bei den öffentlichen Auftraggebern sind hier u. a. das umfangreiche Regelwerk der VOB und ggf. auch andere Rechtsvorschriften zu beachten.
Im Zuge der Ausschreibung können auch Sondervorschläge eingehen, welche die früheren Planungen ergänzen oder sogar gänzlich ersetzen können.… ein weites Feld … Mit der Regel, dass immer der kostengünstigste Bieter beauftragt wird bzw. werden muss, kann sich später viel Ärger ergeben. Auf diesen Problemkreis kann und soll hier nicht näher eingegangen werden.
Wir wollen uns nachfolgend vorstellen, dass der Auftrag an ein qualifiziertes Unternehmen erteilt wurde und kommen somit zur Ausführung der mit ausreichender Tiefe geplanten Arbeiten.
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Kuntsche, K. (2016). Ausschreibung und Vergabe. In: Geotechnik. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2020-4_8
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