Zusammenfussung
Die Implantation eines künstlichen Hüftgelenks ist zum aktuellen Zeitpunkt eine Regelleistung aller Krankenkassen, unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse handelt. Für alle Leistungen — also für die Operation, den stationären Aufenthalt und die Anschlussheilbehandlung — werden von den Krankenkassen die Kosten übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen lediglich den üblichen Eigenanteil pro Tag für Krankenhausleistungen zahlen, der auch in den Rehabilitationskliniken berechnet wird. Da die Anschlussheilbehandlung aus medizinischer Sicht zwingend erforderlich ist, haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen Kooperationsverträge mit Reha-Kliniken abgeschlossen. Das bedeutet, dass die behandelnden ärzte bei den Krankenkassen zwar Reha-Anträge stellen, aber nicht darüber entscheiden können, in welcher Reha-Klinik die Patienten dann weiterbehandelt werden. Diese Entscheidungen treffen in der Regel die Krankenkassen. Privat Versicherte können in der Regel selbst auswählen, in welcher Klinik sie sich weiterbehandeln lassen aber auch sie müssen die Behandlung dort bei ihrer privaten Krankenkasse beantragen.
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Lüring, C. (2010). Die Operation: Entscheidungen, Vorbereitungen, Abläufe. In: Künstliche Hüftgelenke. Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1892-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1892-6_4
Publisher Name: Steinkopff
Print ISBN: 978-3-7985-1891-9
Online ISBN: 978-3-7985-1892-6
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