Auszug
Aussagen zu den Merkmalen der Untergebrachten wurden anhand aller möglichen Erkenntnisquellen, also sowohl aus den Gutachten als auch aus den Urteilsbegründungen, erschlossen. 223 der 224 Probanden waren männlich, der Ausländeranteil der Stichprobe betrug 4,9%. Das Durchschnittsalter bei Begehung der zur Anordnung der SV führenden Tat betrug 39,3 Jahre. 41 Probanden waren nichtehelich, 167 ehelich geboren, bei 13 Probanden war keine Information über den Familienstatus bei der Geburt zu gewinnen, 3 waren Adoptivkinder. Auffälligkeiten in der Herkunftsfamilie zeigten sich bei 78,1% der Stichprobe. Diese waren in 96 Fällen (42,9% der Gesamtstichprobe) in Form einer Unvollständigkeit der Herkunftsfamilie gegeben. Diese Unvollständigkeit bestand bei 61 Probanden in Scheidung und/oder Trennung der Eltern, bei 33 Probanden in Verwaisung (32 Halb- und 1 Vollwaise) und bei einem Probanden in genereller Unbekanntheit der Eltern. In einem Fall war keine Information über die Ursache der Unvollständigkeit der Herkunftsfamilie zu ermitteln. Heimunterbringungen fanden sich in 96 der 224 Fälle, das entspricht. 42,9%. Die erste Heimunterbringung erfolgte dabei durchschnittlich im Alter von 14,9 Jahren. Gewalterfahrungen in der Herkunftsfamilie in Form von Misshandlung oder sexuellem Missbrauch machten 83 Probanden (37,1%).
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(2008). Ergebnisse. In: Die Maßregel der Sicherungsverwahrung. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Psychiatrie, vol 116. Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1844-5_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1844-5_3
Publisher Name: Steinkopff
Print ISBN: 978-3-7985-1843-8
Online ISBN: 978-3-7985-1844-5
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