Zusammenfassung
Grundaufwand. Für die erste Ermittlung der für die Siedlung erforderlichen Grundfläche sind zu den Flächen der geplanten Siedlerstellen etwa 25% für Straßen-und Wirtschaftswege zuzuschlagen; dabei sind sparsame Aufschließung, eine Größe der einzelnen Siedlerstellen (umfassend Vorgarten, Haus, Hof und Garten) von 150 bis 300 m2 und die Errichtung der Einfamilienhäuser in Reihen oder Gruppen vorausgesetzt. Bei größeren Siedlerstellen wird der perzentuelle Zuschlag etwas geringer, bei Einzel- oder Doppelhäusern erhöht er sich wesentlich. Die für etwaige Gemeinschaften (Spielplätze, Genossenschaftshaus u. dgl.) erforderlichen Grundflächen sind besonders zu ermitteln.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Münster, K. (1931). Siedlungswesen. In: Der Bauratgeber. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9993-0_45
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