Zusammenfassung
Die Rovelle danft ihre Entstehung einem Antrage der Abgeordneten Heinl, Buchinger, Partif, Franz Bauer und Genossen.1) Der Antrag enthält einen Gesetzesentwurf und einen ausführlichen Motivenbericht. Durch den Iustizausschuß hat der Entwurf einige Aenderungen und Ergänzungen erfahren. Ein sorgfätig ausgearbeiteter Ausschußbericht2) gibt Aufschluß über die Eründe und den äußeren Anlaß der Eesetzesreform. Der Rationalrat hat den Entwurf in der Fassung, die er durch den Iustizausschuß erhalten hat, zum Geseß erhoben. Es wurde am 6. März 1928(B. G. Bl. Rr. 63) als „Bundesgeseß vom 16. Februar 1928, betreffend Aenderungeiniger Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Raufleute (Handelsgesetznovelle)“kundgemacht und tritt am 1. April 1928 in Wirksamkeit (§10).
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Pisko, O. (1928). Die Novelle zum Handelsgesetzbuche. In: Die Novelle zum Handelsgesetzbuche. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9841-4_3
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