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Die Wiedereingliederung des Hirnverletzten in die soziale Gemeinschaft

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Hirnverletzungen
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Zusammenfassung

Weizsäcker sieht die Lösung der sozialen Frage als die vordringlichste Aufgabe eines Hirnverletztenlazarettes an. Diese Erkenntnis erscheint, wie alle grundlegenden Ideen, selbstverständlich. Die praktische Verwirklichung dieses Prinzips ist allerdings nicht so einfach. Wir haben in den vorausgehenden Kapiteln gesehen, daß die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Hirnverletzten herabgesetzt ist. Der Hirnverletzte soll in die normale menschliche Gemeinschaft mit einer reduzierten Leistungskapazität eingegliedert werden. Dieser ärztliche Grundsatz muß dem Hirnverletzten schon bei der Aufnahme in das Lazarett induziert werden und alle seine Reservekräfte mobilisieren und vor das gesteckte Ziel spannen. Die Entlassung eines Hiruverletzten aus dem Lazarettverband ohne eindeutige Klärung seiner zukünftigen Lebensverhältnisse ist als ärztlicher Kunstfehler anzusprechen. Der Lazarettaufenthalt hat somit neben der Förderung des cerebralen Gesundungsprozesses die Vorbereitung und langsame Einschleusung in das normale Leben zur Aufgabe. Weizsäcker steht auf dem Standpunkt, daß von der Übung der geschädigten Funktionen keine Besserung zu erwarten ist und der Hirnverletzte bloß an ein neues Arbeitsmilieu gewöhnt werden soll. Im Gegensatz hierzu fanden wir, daß ein möglichst vielseitiges funktionelles Üben eine beträchtliche Leistungsverbesserung mit sich bringt. Unsere Ergebnisse stehen in Überein Stimmung mit den Erfahrungen ähnlicher Lazarette (Helsper, Rüsken, Schuster u. a.). Diese Diskrepanz ergibt sich vermutlich aus der Verschieden heit des Patientenmaterials.

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Literatur

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© 1950 Springer-Verlag in Vienna

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Birkmayer, W. (1950). Die Wiedereingliederung des Hirnverletzten in die soziale Gemeinschaft. In: Hirnverletzungen. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7772-3_9

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7772-3_9

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