Zusammenfassung
In Kapitel 23 haben wir ein Rentensystem der Unfallversicherung behandelt, in dem Unfallrenten bei völligem Verlust der Arbeitsfähigkeit in der Höhe 1 und bei Minderung der Arbeitsfähigkeit um das p-fache in der Höhe p vorgesehen waren. Die Hinterbliebenenrenten betrugen jeweils das λ-fache der Unfallrente für Witwen und das ϰ-fache der Unfallrente für Waisen. Wir beziehen auch das Sterbegeld ein und nehmen an, daß es im Zeitpunkt des Todes in der Höhe des µ-fachen der Unfallrente gezahlt wird. Der Barwert der Anwartschaften auf diese Leistungen läßt sich mit Hilfe von (23.19), (23.34) und (23.54) in der Form
darstellen. (24.1) kann nun in Form einer Einmalprämie oder gegen jährliche Prämien gezahlt werden.
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Wolff, KH. (1970). Finanzierungsverfahren für Unfallrenten. In: Versicherungsmathematik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7681-8_24
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